Der Muschelläufer aka Blaumann ist ein „bespielbares Kunstwerk“. Und vor dem Bespielen – vor allem durch Kinder – warne ich seit Ewigkeiten. Zum einen, weil der TÜV die Kunstofffigur nicht als Spielgerät akzeptiert hat, zum anderen, weil die Stadtverwaltung so rücksichtslos ist, um die Figur herum keinen Gummiteppich zu verlegen, wie das bei anderen Spielgeräten ja auch geschehen ist.
Nun scheint möglicherweise etwas passiert zu sein, denn ganz aktuell wurden auf dem Pflaster vor und hinter der Plastik zwei Warnhinweise angebracht – siehe die Abbildungen!
Damit dürften nun wohl auch die Stimmen der Leute verstummen, die der Kritik am Blaumann so gern entgegnet haben: „Aber die Kinder spielen doch immer so schön darauf herum!“
Nun ist der Muschelläufer kein „bespielbares Kunstwerk“ mehr. Wobei die Kunst an diesem Werk ohnehin nur der Kunst-Stoff ist. Und deshalb kann diese Schießbudenfigur jetzt endlich abgebaut und beim Bauhof eingelagert werden, damit Hersteller Wolke sie sich dort abholen kann.