Bis heute war ich immer im Glauben, die Politiker in Ahrensburg, die hier als Stadtverordnete tätig sind und über das Schicksal der Stadt und ihrer Bürger entscheiden, unterliegen keinem Zwang durch ihre Parteizugehörigkeit, sondern sie urteilen und stimmen nach eigenem Wissen und Gewissen. Denn der Fraktionszwang steht im Widerspruch zum Idealbild des Grundgesetzes, nach dessen Artikel 38, Absatz 1, Abgeordnete „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind.
Ich komme gerade fröhlich aus dem Hansapark zurück, schaue ins Internet und falle aus allen Wolken, als der von mir persönlich geschätzte Jochen Proske (SPD) heute in einem Leserbrief bei Lilliveeh der CDU vorwirft, dass die Mitglieder dieser Fraktion „sich nicht einig“ gewesen sind bei einer wichtigen Abstimmung.
Herr Proske, können Sie das einem Bürger bitte mal erklären: Sie fordern in Ihrem Leserkommentar indirekt, dass in den Fraktionen der Ahrensburger Stadtverordneten-Versammlung immer völlige Einigkeit zu bestehen hat, die Mitglieder sich also einem Fraktionszwang unterwerfen müssen? Ich würde das als sehr gruselig empfinden, wenn es in Ihrer Partei so der Fall wäre!