Vor dem Lesen dieses Blogs sollten Sie noch einmal nachlesen, was ich in meinem Blog vom 27./28. August 2024 geschrieben habe. Dort finden Sie auch eine Ankündigung von Dr. Michael Eckstein (BürgerStiftung Region Ahrensburg) und also lautend: “Dies wird an anderer Stelle rechtlich zu behandeln sein.” Und an dieser anderen Stelle wurde es inzwischen behandelt, und zwar bei der Pressekammer vom Landgericht Hamburg, wo der Ahrensburger BürgerStifter und Pate von Ahrensburg durch seinen Hamburger Abmahn-Anwalt eine Einstweilige Verfügung gegen Harald Dzubilla beantragt hatte.
(Falls es Ihnen nicht so geläufig ist: Eine Einstweilige Verfügung bedeutet eine vorläufige Entscheidung eines Gerichts in einem Eilverfahren zu fordern. Sie dient der Sicherung von dringlichen Ansprüchen, bis das Gericht seine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren treffen wird.)
Der Reihe nach: Es hatte damit begonnen, dass der Anwalt der BürgerStiftung Region Ahrensburg mir eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung geschickt hatte, wonach ich es unterlassen sollte, was ich in dem oben angeführten Blog geschrieben habe. Und weil ich garnicht begriffen habe, warum ich etwas unterlassen soll, was doch voll und ganz der Wahrheit entspricht, da habe ich die Forderung des Advokaten abgelehnt und ihn darauf hingewiesen, dass sein Mandant womöglich unter Wahrnehmungsstörungen leidet, was mir bereits häufiger aufgefallen war. Daraufhin wandte Dr. Michael Eckstein sich per Anwalt an das LG Hamburg mit dem Antrag, dass ein dortiger Richter mir eine Einstweilige Verfügung schicken solle. Weiterlesen