PROLOG: Wer sich in einem ausgeübten Handwerk „Meister“ nennen will, der muss zuvor eine Prüfung abgelegt und bestanden haben vor einem Meisterprüfungsausschuss, der als staatliche Prüfungsbehörde für die einzelnen Handwerksberufe am Sitz der Handwerkskammern (HWK) für ihren Bezirk eingerichtet ist. Und genauso ist auch in anderen Berufen, wo Meister arbeiten, eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung erforderlich, will der Ausführende sich Meister nennen und seinen Meisterbrief an die Wand hängen.
Eine Ausnahme bildet der Bürgermeister. Dieser Meister muss weder eine Prüfung ablegen, noch muss er über entsprechende Kenntnisse verfügen, um als Meister die Verwaltung zu leiten. Im extremsten Fall kann sogar ein Mathematiker, der zuvor in einem Energieunternehmen gearbeitet hat, zum hauptberuflichen Bürgermeister und damit Verwaltungsleiter einer Kleinstadt ernannt werden, wenn er die Bürger davon überzeugt, dass sie ihn in dieses Amt wählen.
Warum schreibe ich das? Ich schreibe das, weil es in Ahrensburg viele Probleme und damit Aufgaben für den Bürgermeister gibt. Probleme, die der Bürgermeister zwar nicht aus eigener Kraft lösen kann, aber es ist seine Aufgabe, diese Probleme in den Fokus zu rücken und mit aller Kraft zu versuchen, Lösungen herbeizuführen. Weiterlesen