Ahrensburg hat auch einen Seniorenbeirat. Der soll die Interessen von Senioren vertreten, also von Einwohnern der Stadt, die 60 Jahre und älter sind. Dem Seniorenbeirat von Ahrensburg ist zueigen, dass er in Vergangenheit nichts Bemerkenswertes geleistet hat. Und in der Gegenwart besteht er aus Mitgliedern, die von den Senioren der Stadt überhaupt nicht gewählt worden sind.
Letzteres ist auch nicht nötig. In der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeitrats in der Stadt Ahrensburg heißt es in § 2 Wahl des Seniorenbeirats: “Der Seniorenbeirat besteht aus 15 gewählten Mitgliedern. Sie werden von den gemäß § 4 dieser Satzung wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren der Stadt gewählt. Sofern die Anzahl der zugelassenen Wahlvorschläge der Anzahl der zu wählenden Mitglieder für den Seniorenbeirat entspricht oder unterschreitet, gelten die zugelassenen Wahlvorschläge als gewählt. Die Wahl selbst ist in diesem Fall entbehrlich.”
Und weil sich in Ahrensburg rein zufällig genau 15 Bürger für das Amt beworben haben, war die Wahl überflüssig, was bedeutet: Die Mitglieder im Seniorenbeirat haben sich selber gewählt. Und dazu habe ich Fragen: Weiterlesen