Heute findet in der Stormarnschule ein Vortrag statt unter dem Thema “Erbrecht und Testament”. Veranstalter ist die BürgerStiftung Region Ahrensburg. Es handelt sich dabei nicht um eine öffentliche Veranstaltung, sondern um eine geschlossene Gesellschaft. Denn dort dürfen nur Bürger teilnehmen, die von der Stiftung eine persönliche Einladung dafür bekommen haben, bei der sie ihren Namen und ihre E-Mail-Adresse zuvor bekanntgeben müssen. Wozu die Veranstalterin die Namen und Adressen von Bürgern haben möchte, die sich mit Erbrecht und Testament beschäftigen, ist aus der Ankündigung nicht ablesbar. Genauso wenig, was mit den Namen und Adressen der betroffenen Bürger nach der Veranstaltung passieren wird.
Die Veranstalterin schreibt auf dem Werbeportal der Firma Stifter-Service Ahrensburg GmbH & Co. KG: “Bei der Überlegung zur Gestaltung des Nachlasses stellt sich für jeden zuerst die Frage: Wer soll bedacht werden: Familie, Freunde – vielleicht auch eine gemeinnützige Organisation?” Und um welche “gemeinnützige Organisation” es sich dabei wohl handeln könnte, weiß ich nicht, denn Dr. Michael Eckstein hat mir in Vergangenheit ausdrücklich verboten, an der Veranstaltung teilzunehmen. Ich weiß aber, dass die BürgerStiftung Region Ahrensburg die Bürger immer wieder dazu auffordert, dass diese die Stiftung in ihr Testament aufnehmen sollen.
Da wir wissen, dass besonders ältere Menschen sehr leichtgläubig sein können und dabei auch auf den sogenannten “Enkel-Trick” hereinfallen, sollten die Angehörigen aufpassen, dass Eltern und Großeltern nicht auf die Worte eines Anwalts hereinfallen und womöglich ihren Nachlass einer Stiftung vererben auf Kosten der eigenen Kinder bzw. Enkelkinder, weil sie blind glauben, damit wirklich etwas Gutes zu tun! Und womöglich beschert die Veranstaltung dem vortragenden Anwalt und Notar anschließend auch entsprechende Mandanten für dessen Kanzlei.
Außerdem weist die BürgerStiftung für ihre Veranstaltung in der Stormarnschule darauf hin: “Spenden für die gemeinnützigen Aktivitäten der BürgerStiftung sind erbeten. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.” Was das bedeutet, kann sich jeder selber ausmalen. Mein wohlgemeinter Rat: Passen Sie auf, dass Oma und Opa allenfalls Münzen in die Schule mitnehmen und keine Scheine! 😉
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Darf ein Notar überhaupt Menschen dazu direkt oder indirekt beeinflussen, ihr Geld an eine Stiftung zu vererben? Für die Teilnehmer des Vortrags haben sowohl der Ort als auch der Referent einen speziellen Hintergrund, der eine Beeinflussung darstellen könnte. Wer bezahlt den Anwalt & Notar Dehns für seinen Vortrag? Die BürgerStiftung aus Spendengeld vielleicht?