Wer sich über Ahrensburg informieren möchte und unsere Stadt googelt, der findet dort bei Wikipedia drei feststehende Begriffe für Ahrensburg als dieses sind: “Ahrensburger Modell”, “Ahresburger Kultur” und “Ahrensburger Missbrauchsskandal” – wenn Sie bitte mal auf die Abbildungen links klicken wollen! Was der Suchende auf Wikipedia aber nicht findet, das ist der “Ahrensburger Erbrechtstag”. Und den habe ich gefunden im Anzeigenblatt MARKT – wenn Sie Ihr Augenmerk dazu bitte mal nach rechts richten wollen, meine lieben Mitbürger!
Was ist der “Ahrensburger Erbrechtstag”? Der Name klingt offiziell. Und weil hinter dem “Ahrensburger Erbrechtstag” ganz offiziell zwei Amtsrichter aus dem Kreise Stormarn stehen und sogar der Direktor vom Amtsgericht Ahrensburg höchstpersönlich als Moderator auftritt, da muss der gemeine Anzeigenblatt-Leser natürlich davon ausgehen, dass der “Ahrensburger Erbrechtstag” quasi ein rechtmäßiger Tag sein muss und vergleichbar ist mit Volkstrauertag und Totensonntag, zumal Erbe ja im Allgemeinen und letzten Endes auch etwas mit Tod und Trauer zu tun hat. (Warum die vier Protagonisten im Foto, zu denen auch ein Hamburger Steuerberater gehört, deshalb aber über alle Backen grinsen, als hätten sie gerade persönlich ein Erbe angetreten, das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.)
Die Wahrheit über das Ahrensburger Event ist allerdings eine andere: Der “Ahrensburger Erbrechtstag” ist nämlich eine reine Erfindung der BürgerStiftung Region Ahrensburg, die dafür offiziell von der Stadt Ahrensburg die Erlaubnis bekommen hat, im Schulzentrum Am Heimgarten für eine Spendensammelaktion auftreten zu dürfen. Denn wer zum “Ahrensburger Erbrechtstag” geht, der wird auf dem Werbeportal der Firma Stifter-Service GmbH & Co. KG ausdrücklich darauf hingewiesen:
“Die Teilnahme ist nach bestätigter Anmeldung kostenfrei, Spenden sind erbeten. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.”
Außerdem sollte der Bürger wissen, dass die BürgerStiftung Region Ahrensburg sehr an den Testamenten von Bürgern interessiert ist. Da liegt der “Ahrensburger Erbrechtstag” gewissermaßen auf der gleichen Wellenlänge.
POSTSKRIPTUM: Natürlich könnte es sich im MARKT auch bloß um einen Druckfehler handeln und sollte in Wahrheit wie folgt heißen: