Die Tätigkeit eines Bloggers ist nicht gleichzusetzen mit der Arbeit eines Journalisten. Während der Blogger beim Schreiben mehr oder weniger eigene Fragen aufwirft, hat der Journalist die Pflicht, naheliegende Fragen seiner Leser nicht unbeantwortet zu lassen. Denn schließlich bezahlen die Zeitungskäufer dafür, dass sie informiert werden, ohne dass ihre Fragen offen bleiben, weil der Journalist keinen Bock hatte, sich ergebende Fragen zu beantworten – notfalls durch Recherche. 😉
Heute hat das Abendbblatt in seinem Stormarnteil einen Beitrag veröffentlicht mit der Überzeile: “Beliebte Abkürzung: Aufzug in Fußgängertunnel lange gesperrt”. Und wenn Sie einen Blick auf die Abbildung werfen, dann sehen Sie, dass ich ein Zitat daraus in den Fokus gerückt habe.
Der Unterzeile des Beitrags entnimmt der Leser: “Stadt richtet Service für Menschen mit Gehbehinderung ein”. Und woraus besteht dieser “Service”: Er besteht tatsächlich aus einem Euro, den ein Mensch mit Schwerbehindertenausweis nicht zahlen muss, wenn er sich von HVV hop um den Tunnel herum befördern lässt. Dieser Service passiert allerdings nur, wenn der Schwerbehinderte ein HVV-Ticket hat. Und auch nur, wenn er sich bei vhh-mobility.de registriert hat. Wozu Sie meinen Blog-Eintrag vom 22. August 2024 lesen können. Und ich reiche noch zwei Fragen nach: Was ist, wenn ein Schwerbehinderter noch einen Begleiter hat? Und: Warum dauert die Reparatur bis ins kommende Jahr hinein…?
Ich habe in meinem Blog auch gefragt, was denn im nächsten Jahr ist, wenn es HVV hop in Ahrensburg nicht mehr gibt und die Fahrstühle dann immer noch nicht wieder im Betrieb sind.