Leser von Szene Ahrensburg wissen: Im Rathaus befinden sich an unbekanntem Ort rund 70 Kunstwerke. Das sind Arbeiten, die von der Stadt schon vor Jahrzehnten angekauft worden sind aus den Ausstellungen der Kunstfreunde Ahrensburg e. V., dessen letzter 1. Vorsitzender ich gewesen bin. Seither ruht dieser Verein.
Nicht aber ruht mein Interesse daran, den Bürgern mitzuteilen, welche rund 70 Kunstwerke sich in der Verwaltung der Stadt Ahrensburg befinden. Seit dem Jahre 2019 höre ich dazu aus dem Rathaus, dass ich dort nach vorheriger Terminvereinbarung erscheinen und “in die Liste der Kunstwerke im Rathaus” einsehen kann. Ich will aber nicht einsehen, sondern ich möchte die Liste zugeschickt bekommen, damit ich sie veröffentlichen und den Bürgern zeigen kann, welche verborgenen Schätze im Rathaus versteckt werden.
Was der Leiter der städtischen Verwaltung mir am 26. Oktober 2023 mitgeteilt hat, entnehmen Sie bitte der Abbildung oben links! Der Hinweis auf “datenschutzrechtliche Gründe” ist nach meiner Überzeugung durch nichts gerechtfertigt. Und wenn Sie den zweiten Absatz aus der Antwort des Bürgermeisters lesen, was denken Sie dann…?
Ich denke, der Boegemeister rechnet sich als Diplom-Mathematiker aus, dass er die letzten drei Jahre im Rathaus auch noch absitzen kann, ohne dass er persönlich mit der Wahrheit über die rund 70 Kunstwerke im Rathaus konfrontiert wird und darüber Rechenschaft ablegen muss.
Sollte sich in unserer schönen Stadt eine mutige Rechtsanwältin oder ein ebensolcher Rechtsanwalt befinden, der den Fall als Pro-bono-Tätigkeit übernehmen möchte, dann darf der sich gern bei mir melden. Ich würde dann im Gegenzug die Werbung für diese Kanzlei gratis auf Szene Ahrensburg schalten.
Ich kann gar nicht verstehen, warum man Ihnen keine Auskunft geben will.
Hat da jemand im Rathaus etwas zu verbergen?
Anders ist dieses Verhalten nicht zu erklären.
Es kann doch nicht so schwer sein, Sie an den Ort zu führen,
wo diese Bilder oder Kunstwerke eingelagert sind.
Das Argument des Datenschutzes ist völliger Blödsinn.
Datenschutz gilt nur für “natürliche” Personen.
Bilder sind keine natürlichen Personen im Sinne der DSGVO.
Da werden wir (Ahrensburger) Bürgen wieder einmal für blöd verkauft.
Um nicht gleich per Rechtsanwalt eine Antwort zu erzwingen, sollte es
doch möglich sein, sich an einen Stadtverordneten zu wenden, um hier
eine Klärung über den Verbleib der Kunstwerke zu erreichen.
Aber dieses Verhalten wirft wieder einmal ein Schlaglicht auf unsere
Verwaltung, die sich einen “Kehricht” um uns als Bürger kümmert.
Aber wie heißt es so schön:
nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlachter selber.
Guten Tag, Herr Dzubilla!
Nun, die Kunstwerke befinden sich bestimmt an so gesicherten Orten, dass sie nicht mehr “einfach so” aufzufinden sind – ich denke da an durchdesignte Wohngehäuse in für Normalos unbezahlbaren Wohngegenden.
Was ich nicht verstehe: Seit geraumer Zeit sprechen Sie dieses Thema an – warum tun Sie nichts?
Anwalt einschalten, Zugang zu den Kunstwerken erzwingen – immerhin waren Sie der letzte Verwalter.
Wieso diese Beißhemmung?
Dass die Sache bis zum Himmel stinkt, ist doch ganz offensichtlich – selbst für den letzten Deppen!
Haben Sie schon einmal versucht, das Hamburger Abendblatt oder das Stormarner Tageblatt auf diesen mysteriösen Fall aufmerksam zu machen?
Zumindest einen Versuch wäre es doch wert!
Wer sonst – außer den paar Lesern Ihres Blogs – soll denn sonst etwas über diesen seltsamen Fall und die Auskunftsverweigerung des für Sie zuständigen Rathauses erfahren?
Datenschutz – dass ich nicht lache – der gilt – persönliche Erfahrung im privaten und beruflichen Bereich – seit einigen Jahren nach meiner Erfahrung nur dazu, Gesetzesbrecher zu schützen – inklusive Menschen, die sich an Kindern vergreifen!
Kennen Sie einen Anwalt, der pro bono arbeiten würde…? Oder würden Sie die Kosten übernehmen? Außerdem: Leser von Szene Ahrensburg sind nicht nur ein “paar” wie Sie glauben.