Stadt Ahrensburg gibt bekannt: Freiberufler sollen aufpassen und für die Stadt gratis arbeiten!

Freiberufler verdienen ihr Geld mit einer selbstständigen Tätigkeit. Wie alle selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmer üben sie ihre Arbeit auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung aus und zahlen Steuern.  Freiberufler arbeiten in der Regel alleine, können aber auch eigene Mitarbeitende beschäftigen, solange Freiberufler aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sind.

Auch der Blogger arbeitet als Freiberufler. Und wird somit von der Stadt Ahrensburg angesprochen auf der städtischen Webseite mit der Überschrift: “Freiberufler aufgepasst: Die vhs Ahrensburg sucht Unterstützung”. Und warum Freiberufler aufpassen sollen, erfahren sie im Kleingedruckten und also lautend:

Als Fachdienst der Stadtverwaltung Ahrensburg sucht die vhs Unterstützung in den Bereichen:

  • Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter (vormittags)
  • Unterricht im Vorbereitungskurs auf den ersten bzw. mittleren Schulabschluss (vorzugsweise für Erdkunde und Englisch)
  • Ehrenamtliche Begleitung von Schüler:innen während der Vorbereitung auf den Schulabschluss
  • Ehrenamtliche Begleitung von Menschen, die Lesen und Schreiben lernen

Interesse melden Sie sich gerne bei Susanne Arendt telefonisch unter: 04102 / 8002 22 oder per E-Mail an: susanne.arendt@vhs-ahrensburg.de.

Oder möchten Sie ein eigenes Kursangebot realisieren? Zum Beispiel im Bereich Sprache, Politik, Gesellschaft, Gesundheit oder EDV/Beruf? Dann freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme – gerne per E-Mail an: info@vhs-ahrensburg.de.

Mein Stein des Anstoßes: “Ehrenamtliche Begleitung”. Denn das bedeutet: Freiberufler sollen für die Stadt Ahrensburg gratis arbeiten!

Hierzu meine Frage: Warum wendet sich die Stadt ausgerechnet und einzig und allein an Freiberufler und nicht an alle Bürger? Oder sinnvoller: an Beamte, die im Rathaus sitzen?! Oder hat der Bürgermeister etwa keine Lust, ehrenamtlich tätig zu werden…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 10. Juli 2024

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