Wiedervorlage: Die Hecke darf nicht bis an den Gehweg reichen; das Kfz darf aber bis auf den Gehweg parken?

Ich warte immer noch auf eine Antwort des Bürgermeisters. Mitte Dezember 2023 hatte ich schriftlich – und zwar fünf Tage vor der Einwohner-Fragestunde der Stadtverordneten-Versammlung am 18. Dezember 2023 – im Rathaus angefragt, ob die städtische Verwaltung einen Unterschied sieht, wenn die Hecke eines Bürgers bis an den Gehweg ragt oder wenn es ein Kraftfahrzeug ist, das beim Parken monate- und jahrelang in den Gehweg hineinragt und zudem auch noch die Grünanlage beschädigt, ohne dass ein Grüner aufmuckt.

Den Casus Belli für meine Anfrage können Sie in der nebenstehenden Abbildung erkennen: Hier sehen Sie (rechts) eine  Buchsbaumhecke, die auf städtische Anordnung von dem Eigentümer bis an den Gartenzaun zurückgeschnitten werden musste, obwohl die Hecke NICHT auf den Gehweg geragt hat. Was zu erkennen ist am hinteren Heckenrest, der zum Nachbargrundstück gehört und sich im Urzustand der Hecke befindet.

Und links im Bilde sehen Sie ein parkendes Kraftfahrzeug einer Ladeninhaberin, das auf den Gehweg ragt. Meine Reklamation bei der Verwaltung wurde mir vom dortigen Sachbearbeiter Arno Land mit dem Hinweis beantwortet: “Die Ladeninhaberin hat einen Mietvertrag mit der Stadt Ahrensburg für den Pavillon auf dem Rathausplatz. Es gibt aber keinen Mietvertrag für Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum; weder auf dem Rathausplatz noch sonst wo im Ahrensburger Stadtgebiet.”

Und genau daraus resultiert meine Anfrage an den Verwaltungsleiter der Stadt Ahrensburg, nämlich warum die Ladeninhaberin gegen die städtischen Vorschriften verstoßen darf, ohne dass die Verwaltung dafür sorgt, dass das unterbleibt.

Die Antwort muss der Bürgermeister mir spätestens auf dem Bürgerinformations-Portal der städtischen Homepage geben. Bis heute ist dort noch nichts erschienen, weshalb ich an dieser Stelle freundlich daran erinnere, Herr Boegemeister.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 11. Januar 2024

3 Gedanken zu „Wiedervorlage: Die Hecke darf nicht bis an den Gehweg reichen; das Kfz darf aber bis auf den Gehweg parken?

  1. Sabine Heinrich

    Das Foto von der zwangsgestutzten Hecke macht mich traurig und wütend zugleich! Der dafür Verantwortliche reibt sich nun sicher fröhlich die Hände, dass er diesen martialischen Eingriff durchsetzen konnte.- Ich erlaube mir eine Vermutung über seine Wohnsituation: Er wohnt in einem dieser menschenabweisenden rechtwinkligen weißen Kästen mit Schießschartenfenstern und “kunstvoll” beschnittenen Buchsbäumen, die seinen Schottergarten zieren. Ordnung muss schließlich sein! – Ich wünsche diesem Herrn viele nächtliche Träume von Gebäuden von Friedensreich Hundertwassser 😉 ! Schweißgebadetes Aufwachen ist garantiert! 🙂

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