Ich will Sie nicht langweilen mit meinem persönlichen Ärger mit Nachbarn, weshalb Sie an dieser Stelle gleich weiterklicken können, wenn es Sie langweilt. Den übrigen Lesern erzähle ich, dass ich meine Nachbarn liebe. Die einen mehr, die einen weniger. Und manche liebe ich so wie Nutella auf der Zahnbürste.
Das leidige Thema ist: Parken. Lange, lange Zeit parkte der Wagen einer Nachbarin konsequent gegenüber meiner Einfahrt. Inzwischen hat der Hauseigentümer der parkenden Mieterin freundlicherweise Einsicht bewiesen und einen Parkplatz auf seinem Grundstück errichtet. Weshalb ich mich auch mit der Kirche versöhnt habe. (Nein, nicht mit der Evangelisch-Lutherischen, sondern mit der Johannischen Kirche Ahrensburg, die in jedem Hause residiert.)
Doch nun ist meine Freude schon seit Tagen wieder vorbei, denn jetzt parkt ein anderer Nachbar direkt vor meiner Einfahrt. Nicht mit einem normalen PKW, sondern mit einem Lieferwagen. Und der Fahrer hat offenbar gar keine Führerscheinprüfung abgelegt, sonst würde er wissen, dass man Autos nicht entgegen der Fahrtrichtung auf freier Straße abstellen darf.
Hinzu kommt, dass es in der Straße keine Radfahrwege gibt, sodass eine Gefährdung von Kindern durchaus gegeben ist, weil der Lieferwagen so ganz klein nicht ist.
Frage: Wie verhält man sich eigentlich in solch einem Fall? Wozu ich erklären muss, dass ich den Fahrer oder die Fahrerin nicht kenne und auch nicht weiß, in welchem Haus sie wohnt. Möglicherweise handelt es sich um eine/n Engländer/in mit örtlichem Kennzeichen…?
Hier in Ahrensburger Stadtgebiet parken 3 von dieser Sortemanchmal gegen über der Moschee , Parkplatz Amtsgericht Rathausplatz.Manchmal auch drum dreist auf Privatparkplätzen und dann im schlechten Deutsch zu behaupten Besitzer hat erlaubt wenn man anspricht warum er dort parkt!Nein ich die Besitzerin habe nix erlaubt!Die haben kein Führerschein so wie die parken!Die wissen aber das man nix machen kann!
Der Kleintransporter fährt Brötchen für den Stadtbäcker aus den kenn ich nur zu gut (auf den Foto)
Ordnungsamt Ahrensburg:
Anschrift: Manfred-Samusch-Str. 5
22926 Ahrensburg
Telefon: 0 41 02 – 77 156
Fax: 0 41 02 – 77 304
E-Mail: Fabian.Dorow@ahrensburg.de
Hallo, Herr Dzubilla,
wenn dort kein Schild mit Halteverbot oder Parkverbot steht, darf der Sprinter (aber auch ein Lastzug mit zwei Anhängern) dort halten und parken. Wenn der dort entgegen der Fahrtrichtung , über den Bortstein hinaus parkt oder keinen Abstand von fünf (???) Metern von Einfahrten oder Straßenecken einhält, aber keine Verkehrsbehinderung besteht, ist er ein Fall für das Ordnungsamt, also für die schreibfreudigen Damen des ruhenden Verkehrs. Die Polizei kommt sonst eher selten.
Da in dem Sprinter keine Fenster sind, kann man nicht sehen, was drin ist: solche Brötchen oder solche Brötchen oder Laiber (kein Schreibfehler). Haben Sie nun schon die Stadtbäckerei gegenüber? Dann könnten wir dort frühstücken, wenn die auch eine Salatbar haben.
Sie sollten sich ein dickeres Fell anschaffen. Vor meiner Hecke parken auch Lkw`s, Pferdetransporter und landwirtschaftliche Maschinen – manchmal wochenlang. Dort ist Parken geboten, auch wenn ich gerne meine Hecke schneiden möchte oder vor meinem eigenen Grundstück parken möchte. Ich ertrage es ohne erhöhten Pulsschlag
Sie können sich auch angemeldete Pkw`s anschaffen und diese dort parken, wo es Sie stört, dass andere parken. An der Umgehungsstraße stand am Freitag ein Pkw für 450 Euro. Sicherlich bekommen Sie noch abgemeldete Pkw´s , bei denen der Verkäufer 50 Euro zuzahlt und dafür eine preiswerte Sondernutzungserlaubnis der Verwaltung.
Mit parkfreundlichen Grüßen
Wolfgang König