Und dieser “Schandfleck kommt weg”, schreibt Mira Frenzel heute im Aufmacher der Stormarn-Beilage. Woher Mira Frenzel das weiß? Nun, es soll heute Abend im Bau- und Planungsausschuss (19 Uhr Peter-Rantzau-Haus) so entschieden werden, wie Mira Frenzel es vorhersagt.
Nein, die Schlagzeile lautet nicht: “Ahrensburger Schandfleck soll wegkommen”, sondern ganz bestimmt: “kommt weg”. Was wohl bedeutet: Mira Frenzel hat Insider-Informationen.
Die Mitglieder im Bau- und Planungs-Ausschuss: Carola Behr (CDU), Olaf Falke (FDP und Bürgerliches Mitglied) Uwe Grassau (WAB und Bürgerliches Mitglied), Rafael Haase (SPD), Jörg Hansen (Grüne und stellv. Vorsitzender). Anna Hengstler (CDU), Monja Löwer (Grüne), Hartmut Möller (SPD und Vorsitzender), Susanne Philipp (CDU).
So steht es heute aktuell auf der Homepage der Stadt Ahrensburg. Ob Susanne Philipp tatsächlich dabei sein wird, glaube ich allerdings nicht. Auch das stellvertretende Bürgerliche Mitglied Rolf Griesenberg (SPD), dessen Firma für das Bauprojekt verantwortlich zeichnet, wird natürlich nicht zum Einsatz kommen.
Wie gesagt: Heute berät der Bauausschuss darüber, ob der “Schandfleck” weg kommt. Und hernach muss auch noch der Umweltausschuss sein Votum abgeben.
Warum das Ganze so hochgespielt wird, weiß ich nicht. Es soll hier weder eine neue Klinik entstehen noch ein öffentliches Gebäude, sondern es ist ein privates Wohnungsobjekt, wie es in Ahrensburg noch weitere gibt, die es nicht auf die Titelseite der Stormarn-Beilage schaffen.
Und warum wurde mir heute das Hamburger Abendblatt samt Stormarn-Beilage nicht zugestellt? Damit ich den voranstellenden Bericht nicht schreiben soll…?
Wer die Beschlussvorlage Nr. 2014/068 samt den buchdicken Anlagen 1 bis 14 aber auch nur flüchtig querliest – aber kritisch – kommt zu folgendem Ergebnis / Kurzfassung:
1. Der Bürgermeister M. Sarach (SPD) hat die Vorlage verantwortlich unterschrieben und
2. dabei die derzeit geltende Rechtslage komplett unterschlagen / verschwiegen (Warum ?).
3. Die geltende Rechtslage ist der § 34 BauGesetzBuch (BauGB). § 34 BauGB lässt nur das an Bebauung zu, was der sog. Rahmen der umliegenden vorhandenen Bebauung zulässt (Keiner möge aus der Reihe tanzen – das nennt das BauGB “städtebauliche Ordnung'”).
4. Die tatsächliche Wirkung des hier geltenden § 34 BauGB ( bis heute) hat seinerzeit ebenfalls der Bürgermeister unterschrieben – heute unterschlägt er sie.
5. Die Beschlussvorlage zeigt eine Bebauung, die nicht im “Rahmen” bleibt, sondern extrem von den Bebauungsmöglichkeiten des § 34 BauGB abweicht und zwar zugunsten des Bauträgers und dessen naturgemäß nach Gewinn strebenden “Familie” (“bezahlbarer SPD-Wohnraum”, wo bist du geblieben?).
Der von der “Familie” angestrebte “vorhaben-bezogene Bebauungsplan” ist überhaupt nur deshalb erforderlich, weil die “Familienplanung” den Rahmen des § 34 BauGB überdeutlich nicht einhält – vorsätzlich nicht einhält. Der Bürgermeister hilft dabei vorsätzlich.
6. Auch deshalb verstößt die vorgeschlagene Bebauung gegen Art. 3 Grundgesetz, weil alle Nachbarn der “Alten Klinik” dieses NEUE AHRENSBURGER RECHT auf Abweichung vom Gesetz § 34 BauGB verlangen könnten – aber vorhersehbar tatsächlich nicht erhalten werden.
7. Deshalb verstößt auch der vorlegende Bürgermeister gegen Art. 3 GG und gegen die Gemeindeordnung sowieso, die es einem Bürgermeister untersagt, Vorlagen zur Abstimmung zu stellen, die gegen geltendes Recht verstoßen (im Kern Art. 3 GG = Gleichbehandlung vor dem Gesetz). Die angekündigte Abstimmung ist schon deshalb unzulässig.
8. Die buchdicken Anlagen 1 bis 14 zur Vorlage Nr. 2014/068 sind nur deshalb erforderlich, weil sich hier eine Kommune anmaßt (zu versuchen), geltendes Recht mit einer Flut von Papier wegzuargumentieren. Für einen Bauantrag gem. § 34 BauGB und in der Nachbarschaft neben der “Alten Klinik” ist keine derartige “Anlage” erforderlich.
9. Nach dem BauGesetzBuch ist mit einer “Bauleitplanung” zuerst die “städtebauliche Ordnung” anzustreben. Auf dem “Alten Klinikgelände” wird das Gegenteil geplant und vom Bürgermeister wissentlich geduldet und verantwortlich unterschrieben.
10. Der bereits dem Bau- und Planungsausschuss seinerzeit vorliegende und nach BauGB hier erforderliche “Städtebauliche Vertrag” liegt der Vorlage Nr. 2014/068 nicht bei. Zusammen mit der Vorgeschichte (vor “Januar 2013”) wird auch dieser Vertrag unterschlagen. Damit liegt den abstimmenden Mitglieder nicht die komplette Informationsgrundlage vor. Die Abstimmung wäre deshalb anfechtbar = ist aus formellen Gründen nichtig.
11. In diesem Vertrag wird der finanzielle “Vorteil” der “Familie” nahezu unverhüllt beschrieben ( … ).
12. Heute am 18.06.2014 pro-abstimmende BPA-Mitglieder machen sich wissentlich mitschuldig und schaden der Gemeinschaft.
Hermann Jochen Lange, Ammersbek
Hallo, Herr Dzubilla,
es dauert immer länger als man denkt. Der Beschluss, dass die alte Fassaden bestehen bleiben sollen, ist schon über ein Jahr her. Da ist tatsächlich “zügig” realisiert worden. Und die Verwaltung hat den Investor um eine weitere Nachverdichtung gebeten??? Wollte die SIG denn keinen optimalen Gewinn erzielen?
Nun muss ich doch noch einmal nach Ahrensburg, um mir die Fassaden anzusehen. Ist das linke Haus tatsächlich so hoch? Will man den schönen Eingang des Krankenhauses wegreißen und die schon seit vielen Jahrzehnten fehlenden Fenster neu durch die Fassade brechen? Und der Turm an der linken Seite? Ist der einst ummauert und hinter der Fassade verborgen worden? Der große Erker? Ist der tatsächlich vorhanden? Die Dachform und deren Ausrichtung? Gehört die zur Fassade oder ist das neu? Bei der Fassade der Rettungswache bin ich mir auch nicht sicher. Ich lasse mich nachher überraschen.
Das erhaltenswerte, prägende und nostagische Fassaden-Kunstwerk wird mit Sicherheit wegen des Turms und der auszustemmenden Fenster zerstört werden.
Das wäre das einzige Erhaltenswerte an der Fassade.
Ach, ja: Kunst! Unsere Landesregierung korrigiert Gesetz zum Denkmalschutz: “………….
So solle eine Änderung an der Ursprungsfassung verhindern, dass Tausende neue Denkmäler ausgewiesen werden. Damit sei Befürchtungen von Kritikern Rechnung getragen worden (HA, 18.06., Seite 12 unten).” Mindestens 8.000 Häuser sollten in S.-H. unter Denkmalschutz gestellt werden. Vielleicht wäre unser Rathaus auch unbeachtet geblieben.
Mit fassaden Grüßen
Wolfgang König
Noch etwas erscheint mir wichtig: Um 19 Uhr startet die Sitzung vom Bau- und Planungs-Ausschuss im Peter-Rantzau-Haus. Bereits um 18 Uhr startet das Länderspiel Australien gegen die Niederlande in der ARD. Und um 21 Uhr spielt Spanien gegen Chile, ebenfalls im 1. Programm der ARD. Diesbezüglich gilt es für den Schiedsrichter zu beachten, welche unserer Freizeitpolitiker heute Abend nicht auf dem Platz sind.
Kommt Herr Dzubilla zum BPA erst um 20:30 oder geht er schon um 20:30 oder kommt er gar nicht?
Oder interessiert ihn Fußball weniger als der BPA?
Pssst – das soll geheim bleiben! Ich muss das noch mit meinem Trainer Jogi absprechen, da ich als sein Joker die Spiele der Wettbewerber beobachten und analysieren soll.
Lieber Herr Dzubilla,
Der Investor SIG, das Archtikturbüro Griesenberg u.Co und die Stormarnbeilage sind doch ein eingespieltes Team. Immer, wenn Entscheidungen zur Neubebauung des ehemaligen Klinikgeländes anstehen, erscheint ein Artikel in der Stormarnbeilage, in dem indirekt für die Pläne des Investors und des Büros Griesenberg geworben wird. Sehen Sie doch den Artikel als Beleg für den Ahrensburger “Filz” , der gerade auch unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Sarach immer neue Blüten treibt.
Beste Grüße
Ferdinadn H.