Irgendwann kommt der Mensch in ein Alter, wo das Hörvermögen nachlässt. Und dann ist ein Hörgerät angesagt. Ich selber habe keines, aber meine Frau behauptet öfter mal, ich würde nicht auf sie hören. Und deshalb gucke ich dann und wann in die Werbung für Hörgeräte, die mir regelmäßig auf der Titelseite vom MARKT ins Auge springt. Und dort sah ich heute: Die Firma Kersten in Bargteheide und Großhansdorf verschenkt Hörgeräte, die man dort angeblich zum “Nulltarif” bekommt.
Oder was versteht man unter “Hörgeräte zum Nulltarif”? Ich verstehe unter Nulltarif das, was auch im Wörterbuch von Oxford Languages steht, nämlich: “kostenlose Gewährung bestimmter, üblicherweise nicht unentgeltlicher Leistungen – ‘Nulltarif bei öffentlichen Verkehrsmitteln'”.
Aaaber: Wer die Annonce von Kersten um 90° nach rechts dreht und gute Augen oder ein Vergrößerungsglas hat, der liest am Rande in winzigem Schriftgrad:Ehrlich, liebe Leser, das verstehe ich nicht! Weder ein Kassenpatient bekommt bei Kersten einen Nulltarif noch ein Privatpatient. Denn der eine muss 10 Euro “je Hörgerät” löhnen, der andere sogar mindestens 741 Euro locker machen, und zwar “pro Hörgerät”. Was bedeutet: Wer für beide Ohren ein Hörgerät benötigt und in keiner Krankenkasse ist, muss mindestens 1.482 Euro auf den Verkaufstresen von Kersten legen. Und das kann man ja wohl kaum als “Nulltarif” bezeichnen, oder?!
Tja, liebe Leute, wie bei Versicherungsverträgen, so sollte man auch in Reklameannoncen unbedingt das Kleingedruckt lesen!
Postskriptum: Bei der Frau, die dort in der Werbung abgebildet ist, handelt es sich eine Mitarbeiterin von Kersten, die – wie angezeigt wird – “70 Jahre Erfahrung und Innovation” hat.