Wo “Schnieke Stücke” und “badeperle” dranstehen, sind beide gar nicht drin

So etwas gibt es nur in Ahrensburg und dort in der Manhagener Allee, die man vom Rondeel bis zum Tunnel auch als Blindenstraße bezeichnet wegen der vier Optiker, die in diesem Teil der Straße residieren. Oder als AWO-Allee wegen der zahlreichen Läden der Arbeiterwohlfahrt. Und was es dort sonst noch gibt? Es gibt dort zwei Läden, die es gar nicht gibt.

Blicken Sie bitte auf das Foto! Sie sehen hier die Läden “Schnieke Stücke” und “badeperle”. In den Schaufenstern jedoch gibt es keine schnieken Stücke und auch keine Badeperlen. Weil die besagten Läden schon seit ewiger Zeit in anderen Straßen der Stadt zu finden sind.

Wie dämlich ist das denn?! Ist so etwas überhaupt erlaubt, ich meine ordnungsamtlich gesehen? Man stelle sich vor, das “Block House” in Ahrensburg zieht um, lässt aber seine Werbung an der Fassade stehen und innen drin gibts Second-Hand-Klamotten!

In meinen Augen gehört es auch zum Citymanagement, dass solch falsche Beschriftung von Ladenlokalen beseitigt wird. Weil sie das Bild der City verfälscht und die Besucher der Stadt nicht nur verwirrt, sondern auch zum Kopfschütteln bringt.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 13. März 2022

3 Gedanken zu „Wo “Schnieke Stücke” und “badeperle” dranstehen, sind beide gar nicht drin

  1. G.P.

    Das Haus mit den ehemaligen Geschäften badeperle und Schnieke Stücke in der Manhagener Allee 10 sollte bereits im Jahre 2018 abgerissen werden. Weder der Citymanager Herr Behrens noch die Inhaberinnen der Läden haben Einfluß auf die Entfernung der Aussenwerbung. Also erst schlau machen!

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Nein, der Citymanager hat keinen “Einfluß” auf die Vermieter, sollte aber Einfluss nehmen auf das Stadtbild in der City. So ist er auch zuständig für das Leerstandsmanagement in der City, obwohl er keinen Einfluss auf die Vermieter hat: https://www.szene-ahrensburg.de/2021/12/leerstandsmanagement-im-ahrensburger-rathaus/

      Postskriptum: Für das Entfernen der Firmenschilder sind die Ex-Mieter zuständig, die dort irreführende Angaben machen.

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