Auch in Apotheken gibt es „Sale“, will meinen Nachlässe auf Produkte, die man dort erhält. Allerdings mit Ausnahme von rezeptpflichtigen Medikamenten, auf die Apotheker keine Rabatte geben dürfen. Und was macht die Shop-Apotheke im Internet? Die Shop-Apotheke gibt beim Shopping von rezeptpflichtigen Medikamenten eine Gutschrift über 5 Euro – allerdings nur beim Einreichen von Privatrezepten.
Das sieht dann so aus: Der Privatpatient schickt sein Rezept über ein rezeptpflichtiges Medikament an die Shop-Apotheke zusammen mit einem Gutschein über 5 Euro. Diese 5 Euro werden allerdings nicht von der Rechnung abgezogen, sodass die Versicherung dadurch weniger zahlt, sondern der Privatpatient bekommt das Geld privat als Gutschrift.
Das bedeutet: Derjenige, der ein Privatrezept einreicht, bekommt nicht nur den Kaufpreis von seiner Privatversicherung erstattet, sondern er erhält dazu auch noch 5 Euro von der Shop-Apotheke, von denen die Versicherung natürlich nix erfährt. Und die Shop-Apotheke wird argumentieren: “Wir geben die 5 Euro ja nicht als Nachlass auf die Medikamente, sondern der Kunde bekommt sie für seine Mühe, dass er uns sein Rezept schickt.”
Der Gutschein ist doch der Ersatz, dass bei dieser Apotheke eine individuelle Beratung des Kunden nicht stattfinden kann. 😉