“Wer sein Stadtgeld verschenkt, muss eine Vollmacht mitgeben.” So behauptet es der Seniorenbeirat der Stadt. Und im 3. Buch Abendblatt ist dazu vermerkt: “Andernfalls kann der Gutschein nicht eingelöst werden.” Und das ist Quatsch, und zwar mit Soße.
Tatsache ist: Jeder, der einen Gutschein in einem der teilnehmenden Geschäfte vorlegt, bekommt dafür Ware – egal, ob es sein eigener oder ein geschenkter Gutschein ist. Kein Ladeninhaber ist verpflichtet zu überprüfen, ob der Name des Einlösers auch identisch ist mit dem Namen auf dem Briefbogen der Stadt.
Würde man mit einem geschenkten Gutschein eine Vollmacht vorlegen, dann wäre der Händler ja geradezu gezwungen zu überprüften, ob der Gutschein-Einlöser auch tatsächlich der Beschenkte bzw. der Bevollmächtigte ist. Und dazu müsste dieser beim Einkauf seinen Personalausweis vorlegen, um seine Identität zu beweisen, denn sonst könnte ja jeder kommen.
Die Pflicht zur Vorlage eines Personalausweises besteht aber bei der Einlösung des Stadtgeldes nicht. Darauf hat die Datenschutzbeauftragte ausdrücklich hingewiesen. Und deshalb wird jeder Händler jeden Gutschein problemlos einlösen, egal ob der von einem Dritten verschenkt wurde oder nicht. Und er wäre ein törichter Geschäftsmann, würde er das nicht tun.
Warum der Seniorenbeirat sich mit seiner Aussage wichtig machen will, weiß ich nicht. Ich ahne aber, dass die alten Herrschaften nichts Wichtigeres zu tun haben. Und bevor sie sich langweilen, tun sie eben so, als würden sie tatsächlich etwas tun, um damit wenigstens in die Presse zu kommen. Und Reporter Harald Klix schreibt ohnehin gerne auf, was man ihm diktiert, ohne es zu hinterfragen.