Auf dem Pressportal der Polizei Ratzeburg steht der Bericht über die Verhandlung eines Ladendiebes, der in einem Ahrensburger Drogeriemarkt in der Rampengasse mit Parfüm im Wert von 1.200 Euro verduften wollte, als der Ladendetektiv ihn erwischt hat. Und schon am nächsten Tag wurde der Mann vor dem Amtsgericht Ahrensburg verurteilt. So weit das Offizielle.
Und nun der Bericht auf “stormarn live”, dem Online-Portal wo Nachrichten klein geschrieben werden. Dort hat man den Fall scheinbar näher recherchiert und festgestellt: Der Parfüm-Dieb hatte einen Hammer bei sich – siehe die Abbildung! Allerdings: In dem Bericht wird dieser Hammer nicht näher erklärt. So könnte es auch sein, dass der Mann vom Amtsrichter zu zehn Hammerschlägen auf die diebischen Finger verurteilt worden ist, wie man solche Strafen ja aus dem Orient kennt.
Der Gedanke, dass die Verhandlung vor dem Amtsrichter eine Auktion gewesen ist, wo der Richter das Parfüm versteigert hat mit einem Zuschlag von 1.200 Euro, ist natürlich albern. Genauso übrigens wie die Abbildung des Hammers in dem Bericht von “stormarn live”. Genauso hätte man auch ein Zange abbilden können.
Nun, ein Schnellgericht bei Ladendiebstahl wäre zukünftig generell anzuraten. Beweisführung ist sehr einfach, Nutzen hoch, Widerholungsquote eher gering und Akte vom Tisch.