Gestern noch habe ich meine Überzeugung geäußert, dass der Blaumann nicht mehr aufs Rondeel zurückkommen wird, es sei denn, es finden sich Sponsoren dafür. Und schon heute will Janina Dietrich aus der Redaktion vom 3. Buch Abendblatt solche Sponsoren für Plastiker Wolke akquirieren. Sie hat den Mann kontaktet, der ihr berichtet hat, dass er Geld sammelt, um seine Schulden bei der Stadt Ahrensburg zu bezahlen. Und dann will er weiteres Geld via soziale Netzwerke einsammeln, damit seine Plastik repariert werden kann und wieder aufs Rondeel kommt.
Darauf freuen wir Ahrensburger uns natürlich schon mächtig. Und der Bürgermeister hat der Reporterin gegenüber erklärt, dass er in regelmäßigem Kontakt mit dem Plastiker steht, der es – zumindest vorerst – nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will. Natürlich nicht, denn seine Chancen wären vor Gericht nicht sonderlich gut, wenn die Stadt sich einen Fachanwalt nehmen würde und bereit ist, einen Rechtsstreit notfalls bis zum BGH durchzuziehen. Und meine Empfehlung wäre es, dass die Stadt jetzt unvberzüglich Klage bei Gericht einreicht, um dem überheblichen Spinner endlich seine Grenzen aufzuzeigen und wir Bürger uns nicht länger von ihm an der Nase herumführen lassen!
Und Janina Dietrich unterstützt in ihrem heutigen Beitrag den Plastiker und gibt den Stormarn-Lesern den Hinweis, wie sie Kontakt zu Wolke aufnehmen und spenden können. Und bestimmt hat die Reporterin ihr eigenes Taschengeld bereits in den Hut von Wolke geworfen.
Dafür möchte ich mich gern revanchieren und gebe hiermit bekannt, wie Sie Ihr Abendblatt-Abonnement auf einfache Weise kündigen können, falls Sie es nicht ohnehin schon getan haben.
Frage an die Stadt: Bezahlt der Künstler denn die monatliche Rechnung der Stadt für die Einlagerung der Skulptur auf dem Bauhof? Fall nein: Verklagen!
Wieder mal ein erkennbares Beispiel dafür, wie eine Redaktion an der Lesermeinung vorbeischreibt. Und dann wundert man sich im Funke-Verlag in Essen, dass viele Ahrensburger vom Abendblatt abspringen.
Falls Sie es überlesen haben sollten: Wolke “betont: ‘Das Rondeel darf aus urheberrechtlichen Gründen ohne meine Zustimmung auch nicht für andere Zwecke freigegeben werden.’“
Knebelvertrag: Solche Verträge können rechtlich gänzlich oder in Teilen nichtig sein. In Deutschland kommen hierfür Verstöße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Betracht, soweit diese anwendbar sind. Ferner kann ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 oder Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB vorliegen.
(Auszug aus Wikipedia)
Meine unmaßgebliche Meinung: Ein Gutachter könnte feststellen, dass das verwendete Material gar nicht für eine 100jährige Belastung unter freiem Himmel geeignet ist. Das aber wäre unerlässlich für Kunst im öffentlichen Raum, auch wenn die “Kunst” sich in diesem Fall nur auf den Kunststoff bezieht.
Der Fall Wolke hätte schon längst vor Gericht geklärt werden müssen. Wenn die Stadt als Eigentümer der Plastik nichts unternimmt, heißt das, dass sie die Baumängel für alle Zeiten anerkennt. Ein BM ist sogar per Gesetz dazu verpflichtet die ihm anvertrauten Inventare (Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Kunstgüter) vor Wertverlust durch Qualitätsmängel zu schützen. Einen Ermessensspielraum gibt es nicht. Durch den unsachgemäßen Bau der Plastik droht der Stadt sogar ein Totalverlust. Die anderen Plastiken des Herrn Wolke werden in der gleichen unsachgemäßen Machart hergestellt sein. Man sollte mal die Eigentümer darauf Aufmerksam machen, damit Herr Wolke von seiner aktuellen Drohkulisse ablässt. Denn die steht ihm moralisch nicht zu. Fast schon sittenwidrig wie sich Herr Wolke verhält.
Möglicherweise könnte eine juristische Überprüfung des Vertrages ergeben, dass dieser ungültig ist, weil er von Seiten der Stadt gar nicht juristisch geprüft worden ist und allein von der damaligen Verwaltungsleiterin unterzeichnet wurde. Ob die befugt gewesen ist, allein einen Vertrag abzuschließen, der eine Zeitspanne von rund 100 Jahren beinhaltet, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber vorstellen kann ich mir das nicht.
Hinzu kommt das Pikantje: Ex-Bürgermeisterin Pepper war damals im Vorstand des Rotary-Clubs, der das “Geschenk” der Stadt aufgenötigt hat mit der Maßgabe: Es muss auf dem Rondeel stehen! Die Frai war folglich Schenkende und Beschenkte und Vertragspartnerin in einer Person. Eigentlich hätte der derzeitige Bürgermeister dieser Frage schon längst mal nachgehen müssen, aber das rote Parteibuch verbindet die Genossen vermutlich, wie man auch von den Krähen her weiß.
Am Beispiel des Fahrzeugbaues des DDR-Regimes (Trabant) kann man sehen, dass es durchaus möglich ist, UV- und regenbeständige Objekte aus Kunststoff herzustellen. Mit langer Lebensdauer. Herr Wolke hat ohne entsprechende Fachkunde eine bespielbare Skulptur erschaffen. Auf den Vertrag mit der Stadt kann sich Herr Wolke nicht berufen, da er seine vereinbarte Leistung (mangelfreies Kunstwerk) nie erbracht hat. Im Gegenteil, wenn er eine hundertjährige Ausstellung seines Kunstwerkes auf dem Rondeel vereinbart hat, muss auch sein Objekt die dafür nötige qualitative Beschaffenheit des Materials vorweisen. Die Bringschuld liegt beim Künstler und nicht bei den Bürgern (Spenden). Demontage und Transport des Kunstwerkes zum Atelier zwecks Nachbesserung der Mängel haben daher auch auf Kosten des Herrn Wolke zu erfolgen.
Hinzu kommt, dass der TÜV schon vor Jahren festgestellt hat, dass für dieses bespielbare Dingsbums auch eine Fallschutzvorrichtung auf dem Boden verlegt sein muss, die Bestandteil der Skulptur zu sein hat. Denn ohne die ist nix für Kinder bespielbar.