Der Fahrer des Wagens OD-FA 200 wird aufgefordert, in der Bußgeldstelle zu erscheinen und 70 Euro mitzubringen!

Der Fahrer des Wagens OD-FA 200 hält nicht nur im absoluten Halteverbot, sondern er parkt dort sogar. Mehr noch: Der Mann hat seinen Lastkraftwagen stundenlang in einer verkehrsberuhigten Wohnstraße abgestellt, wo bereits das Halten verboten ist. Und das wird teuer für diesen Verkehrssünder. 

Ich zitiere aus dem aktuellen Bußgeldkatalog: Wer an Stellen parkt, an denen das Halten verboten ist, und dort länger als 3 Stunden geparkt hat, muss 70 Euro Bußgeld entrichten!

Ich vermute aber: Der Fahrer kann gar keine Verkehrszeichen lesen, weil er nie eine Fahrschule von innen gesehen hat, sondern er hat wahrscheinlich seinen Führerschein auf dem Hamburger Dom an einer Losbude gewonnen. Als Trostpreis, versteht sich.

Die Wahrheit ist: Der Mann will ganz bewusst die Anlieger in der Straße ärgern. Und nun ärgere ich den Mann auf besonderen Wunsch der Anlieger. (Bitte – gern geschehen, liebe Nachbarn! 🙂 )

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 11. November 2020

4 Gedanken zu „Der Fahrer des Wagens OD-FA 200 wird aufgefordert, in der Bußgeldstelle zu erscheinen und 70 Euro mitzubringen!

  1. Kowalski

    Der hat sein Fahrzeug 12 Stunden lang auf der Straße im absoluten Halteverbot geparkt. Angeblich ist der Mann Berufskraftfahrer.

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