Politik: Keine Sitzungen wegen Corona. Und Fotos nur bei Gefälligkeitsberichterstattung, Herr Bürgervorsteher?

Wegen Corona wollen die Ahrensburger Parteien keine Sitzungen mehr abhalten – nicht mal eine symbolische Prunksitzung am 11. 11. um 11 Uhr 11. 😉 . Und obwohl CDU & Grüne ja quasi aus einem Doppelhaushalt kommen, nämlich dem von Familie Levenhagen, so sind die vier übrigen Parteihaushalte für ein gemeinsames Meeting in Zeiten von Corona zu viel. Das zum einen.

Foto links: HDZ – Abbildung rechts frei nach Abendblatt

Zum anderen komme ich in diesem Zusammenhang zurück auf ein älteres Thema und zu meiner Frage an den Bürgervorsteher, die dieser mir bis heute nicht beantwortet hat. Aktuelle Ursache ist ein Foto, das von der Abendblatt-Stormarn-Redaktion online veröffentlicht worden ist.

Die Aufnahme stammt aus der letzten Versammlung der Stadtverordneten in der Turnhalle vom Eric-Kandel-Gymnasium. Und neben das Foto habe ich mein Foto der Fotografin platziert, als diese gerade dabei war, mit ihrem Handy zu fotografieren, und zwar auf der Zuschauertribüne. Und obwohl die Fotografin maskiert gewesen ist, habe ich sie erkannt: Janina Dietrich, bienenfleißige Reporterin vom 3. Buch Abendblatt.

Nun habe ich vage in Erinnerung, dass Bürgervorsteher Roland Wilde das Fotografieren in der Sitzung ausdrücklich nicht erlaubt hat. Für die Presse jedoch hatte er in etwas schwammigen Worten eine Ausnahme erklärt.

Ich habe dieses Thema auf meinen Blog gestellt, weil ich das todsichere Gefühl nicht los werde, dass der Ahrensburger Bürgervorsteher sein Fotografierverbot im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, wo er für sich ein „Hausrecht“ reklamiert, speziell mit Blick auf Szene Ahrensburg gerichtet hat, ohne dass er dieses ausdrücklich erklärt hat. Und damit stelle ich hier und heute die Frage:

Sollen Bürger, die das 3. Buch Abendblatt lesen, tatsächlich mehr Privilegien von der Stadt bekommen als die Leser von Szene Ahrensburg…?

Zur allgemeinen Information: Blogs können dann zur Presse gehören, wenn sie sich mit Meinungen und Berichten an die Öffentlichkeit wenden. Private Websites und Blogs gelten als Telemedien. Für die Pressearbeit in Telemedien (Internetmagazine, Blogs) finden sich spezielle Bestimmungen im sechsten Abschnitt des Rundfunkstaatsvertrages und im Telemediengesetz.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 4. November 2020

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