An der Straßenkreuzung vor der Grundschule Am Reesenbüttel mit Kita steht eine Tafel. Damit werden Autofahrer darauf hingewiesen, dass zur Zeit viele Verkehrsanfänger auf dem Schulweg sind. Und weil die Schimmelmannstraße keinen Fahrradweg hat, zeigen Autofahrer, die dort Tag für Tag unbekümmert mitten auf der Fahrbahn ihr Fahrzeug abstellen, um in die dortige Johannische Kirche zu gehen, dass diese Kirche wenig christlich sein muss. Denn Chistentum bedeutet auch Nächstenliebe. Und das würde bedeuten, in einer Parkbucht in der gleichen Straße zu parken, die nur wenige Schritte entfernt ist, und nicht mitten auf der Fahrbahn, um andere Menschen zu behindern und die Warntafel zu verdecken – siehe nachstehendes Foto!
Und wo ich gerade auf die Johannische Kirche zu sprechen komme, die früher mal „Evangelisch-Johannische Kirche“ heiß und 1926 von einem Mann mit Namen Joseph Weißenberg (1855-1941) gegründet worden ist. Das Besondere daran: Die Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft stellen ihren Kirchengründer direkt neben Jesus Christus, denn sie sprechen ihr Glaubensbekenntnis wie folgt:
„Ich glaube an Gott den Vater, ich glaube an Gott den Sohn, ich glaube an Gott den Heiligen Geist und an Gottes Offenbarungen durch Moses, Jesus Christus und Joseph Weißenberg.“
Ich parke da, wo ich halte.
“Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.” §12 StVO
Lieber Kraft-Fahrer. Noch so ein Ding und ich würde den Lappen wieder zurück geben.
Sie haben mich offensichtlich missverstanden. Ich zitiere damit die Autofahrer, die mitten auf der Fahrbahn halten, um dort zu parken. Das ist zwar rücksichtslos den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber, aber es ist erlaubt, wenn es nicht durch ein Schild verboten ist.
mitten auf der Fahrbahn ??
Siehe bitte §1 StVO
Lieber Herr Lucke – das erklären Sie mal einem Fuhrunternehmer aus der Rantzaustraße, der sein Fahrzeug immer wieder auf der Fahrbahn und direkt vor meiner Grundstückseinfahrt parkt. Da dieser Mann vermutlich keinen Führerschein hat, kennt er wohl auch nicht §1 StVO:
Besagter Fuhrunternehmer parkt auch in der Rantzaustraße und direkt an der Bushaltestelle, wo er den Verkehr ziemlich behindert. Ich würde mal bei der Stadt anfragen, ob der Gewerbebetrieb in der Rantzaustraße überhaupt angemeldet bzw. genehmigt ist. Und wegen Verkehrsbehinderung gem. § 1 STVO würde ich ihn einfach anzeigen. Oder zumindest bei der Stadt melden. Zuständig dafür ist Annette Kruse: https://www.ahrensburg.de/Bildung-Kultur/Stadtb%C3%BCcherei/Verkehrsaufsicht-Verkehrsangelegenheiten.php?object=tx,2603.11&ModID=10&FID=57.69.1
Dem kann ich nur voll zustimmen