Da capo: Grundstücksgeschäfte im Normalfall und im Fall der Stadt Ahrensburg

Folgender Tatbestand: In der Ahrensburger Innenstadt gibt es zwei Grundstücke. Das eine liegt am Bahnhof neben dem Parkhaus Alter Lokschuppen und gehört einer Investmentfirma. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Edeka-Markt mit Parkplatz. Und es gibt ein anderes Grundstück, nämlich die Alte Reitbahn, die der Stadt Ahrensburg gehört und ein wichtiger Parkplatz für die Bürger ist.

Nun will der Eigentümer vom Grundstück am Bahnhof dort einen Kinopalast mit fünf oder sechs Vorführsälen für über 700 Besucher bauen und daneben statt eines dafür benötigten Parkhauses ein Wohnhaus mit Kleinwohnungen errichten. Und deshalb müsste der Edeka-Markt dort verschwinden.

So weit, so gut. Denn jeder Investor hat das Recht, sein Grundstück zu  bebauen wie er möchte, wenn er damit städtische Bedingungen einhält. Der Grundstückseigentümer am Bahnhof will aber noch etwas anderes, nämlich das städtische Grundstück Alte Reitbahn erwerben, um dorthin den Edeka-Markt zu verlegen und Wohnungen zu bauen, um damit Geld zu verdienen. Auch dagegen wäre grundsätzlich nichts einzuwenden, aaaaaaber:

Der Investor will die Alte Reitbahn unter der Hand kaufen. Was meint: Die Stadt Ahrensburg soll nicht ihrer rechtlichen Pflicht nachkommen und das Areal öffentlich und landesweit zum Kauf ausschreiben, um es an den Meistbietenden zu verkaufen, sondern die Stadt soll es direkten Weges an den Bremer Investor verkaufen. Und deshalb erklärt dieser Investor: “Ich baue den Filmpalast am Bahnhof nur, wenn ich das Grundstück Alte Reitbahn bekomme, und zwar zu einem mir genehmen Kaufpreis – basta!”

Dieses Angebot will die Stadt Ahrensburg akzeptieren. Wirklich! Und ein Stadtverordneter, nämlich Peter Egan, Fraktionsführer der WAB, entblödet sich nicht, in der Öffentlichkeit zu diesem Kopplungsgeschäft zu äußern: “Wir wollen gern ein Kino, einen modernen Edeka-Markt und Sozialwohnungen“. Und mit “wir” meint der Edeka-Fan seine Fraktion und die Parteien der Familie Levenhagen (CDU & Grüne), die zusammen das mehrheitliche Sagen in der Stadt Ahrensburg haben.

Der Vertrag der Stadt Ahrensburg mit dem Investor, der also ein Kopplungsgeschäft darstellt, weshalb es darüber auch drei Verträge geben soll, ist noch nicht unterzeichnet. Und ich bringe diesen Blog-Eintrag, um Sie zu bitten, die inzwischen eingegangenen Kommentare zu meinem Beitrag vom 8. August 2020 sorgfältig zu lesen, damit Sie erkennen, wie wir Ahrensburger von Verwaltung und Politik übers Ohr gehauen werden sollen!

Postskriptum: Die Wahrheit kommt erst heraus, wenn die Stadt den Kaufpreis für die Alte Reitbahn bekanntgibt und der Investor erklärt, dass er den Kinopalast nicht bauen wird. Dann ist es zu spät. Und zu dieser Zeit wird der heute noch amtierende Bürgermeister in Pension sein. Und vermutlich werden dann auch weder Peter Egan noch Detlef Levenhagen unter den Stadtverordneten zu finden sein. Nur der Blog-Eintrag, den Sie hier gerade gelesen haben, den wird man auch dann noch an derselben Stelle finden – versprochen!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 12. August 2020

3 Gedanken zu „Da capo: Grundstücksgeschäfte im Normalfall und im Fall der Stadt Ahrensburg

  1. Observator

    Was gibt es für einen Grund, dass der Verkaufspreis den Bürgern nicht vor Verkaufsabschluss mitgeteilt wird? Was haben Stadt und Politik gegenüber den Bürgern zu verbergen?

  2. Advokat

    Sollten Sie Recht haben mir Ihrer Prognose, bzw. diese sich bewahrheiten, dann kann mich mir gut vorstellen, dass einige der beteiligten Personen jetzt gehörig ins Schwitzen kommen. Und das liegt nicht am sommerlichen Wetter. 😉

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