Auf dem Blaumann von Ahrensburg, auch Muschelläufer genannt, ist wieder ein Sprengstoffanschlag verübt worden – siehe Beitrag aus der Stormarn-Beilage von heute! Vermutlich in der Silvesternacht, wo Böller frei verfügbar sind und – gepaart mit Alkohol – sehr schnell zu bösen Resultaten führen.
Nein, ich heiße solche Anschläge nicht für gut. Zwar bin ich einer der Wortführer, dass die Plastik vom Rondeel kommt, aber Zerstörung ist ein Kapitel, das ich nicht unterschreibe. Ich bin für Diplomatie. Und das ist für unseren Bürgermeister ein Begriff, den er nicht zu kennen scheint.
Die Stadtverordneten hatten schon vor Jahren beschlossen, dass die Skulptur in die Hagener Allee zum Bahngleis umsiedeln soll. Der Künstler hatte zuerst “ja” gesagt, stellte dann aber Bedingungen, die von der Stadt nicht akzeptiert wurden, und zwar zu Recht nicht. Und somit blieb das Gebilde auf dem Rondeel und sieht an den geflickten Stellen aus wie ein Denkmal für Gewalt. Und zwar Gewalt durch die Aufstellung an sich und Gewalt durch Zerstörung.
Nebenbei bemerkt: Da die Skulptur als “für Kinder bespielbares Kunstwerk” konzipiert ist, ist die Stadt verpflichtet, um das Gebilde herum einen entsprechenden Bodenbelag zu legen wie auch bei den anderen Spielgeräten in der Innenstadt, um Verletzungen zu vermeiden. Darum jedoch schert sich niemand im Rathaus. Genausowenig, dass vor der Figur eine Warntafel angebracht sein müsste, dass Eltern für ihre Kinder haften.
Meine langjährig gestellte Frage: Warum geht nicht jemand aus dem Rathaus auf den Künstler zu und spricht: “Herr Wolke, wir möchten das Rondeel neu gestalten, damit die Cafés dort einen einheitlichen Auftritt bekommen und sich nicht so zusammengewürfelt präsentieren wie zur Zeit. Aus diesem Grund sind wir berechtigt, die Skulptur auf dem Bauhof einlagern zu lassen bis zum Sankt Nimmerleinstag. Wir würden den Muschelläufer aber gern am ausgewählten Standort an der Bahn aufstellen. Bitte entscheiden Sie: Bauhof? Oder Bahn?”
Heute berichtet die Essener Stormarn-Beilage über den neuen Anschlag auf die Figur. Allerdings mit zwei wesentlichen Fehlern: Zum einen gab die Stadt nicht nur 17.000 Euro für Reparaturen aus, sondern die Stadt gab bei der Aufstellung schon einige 1000 Euro aus für die Aufstellung und den elektrischen Anschluss. (Hinweis: Ursprünglich konnte man in die Muschelhand reinsprechen, und der Ton kam aus der Schnecke raus. Das wurde bald abgestellt, weil die Geräusche von Stimmen und Wind als unerträgliche Belästigung empfunden wurden.)
Und die Stormarn-Beilage schreibt, dass Wolkes “Urheberrecht 70 Jahre gilt”. Das ist falsch. Richtig ist: Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Wolke, der 1971 geboren ist, ist heute 42 Jahre alt. Angenommen, er würde ein Lebensalter von nur 84 Jahren erreichen, dann gilt das Urheberrecht noch 112 Jahre.
Hallo, Herr Dzubilla.
auch ich hatte damals das medienwirksame Aufstellen des Muschelläufers auf unserem Rondeel in ersten Leserbriefden beklagt und auf die über hundertjährige Kostenpflicht unserer Stadt hingewiesen. Die Bürger und die diese vertretende Politik wurden damals über das Geschehen nicht infortmiert. Sonst hätten sie wie bei den Kastenlinden zu über 80 % widersprochen.
Frau Pepper aus dem Vorstand der Rotarier hat unserer Stadt unangekündigt dieses Geschenk gemacht.. Ausgewählt wurde das Kunstobjekt und der Standort ohne dem Mitwirken der Politik durch einen eigens dafür gebildeten Ausschuss. Bauamtsleiter Thiele, der einst einen historisch anmutenden Brunnen auf dem Rondeel errichten wollte, hatte sich auch für diesen Kitsch im Zentrum Ahrensburgs entschieden. Ca. 15.000 Euro Aufstellkosten wurden unbeschlossen einer Haushaltsposition entnommen. Sehr schön ist, dass der Muschelläufer unbestreitbar die Gesichtszüge seines Kunstvaters Wolke trägt. Wolke wird niemals einer Versetzung zustimmen. Soviel kostenfreie Reklame und ungeahnte Zusatzeinkommen wird er nie wieder erhalten. Als erschaffender Künstler kann er jegliche Bastelarbeiten von Bootsbauern unterbinden, sein Kunstobjekt auf Kosten Ahrensburgs nach Kiel schaffen lassen und zu hohen Kosten renovieren – und seine Erben provitieren noch weitere 70 Jahre von diesem Spektakel. Ob in dem Vertrag eine Selbstdarstellung des Künstlers ausgenommen ist? Wozu leistet sich unsere Stadt einen teuren Justiziar? Wahrscheinlich um schon im Vorweg Schaden von unserer Stadt abzuwenden. Justizia hat verbundene Augen, ein scharfes Schwert und eine Geldwaage.
Attentate Frustrierter und Abenteuerlustiger können nicht ausgeschlossen werden. Sollte Personenschutz beantragt werden? Sollte das Objekt in den festen Plan des Vereins BfS aufgenommen werden?
Es sollte wie für unser denkmalgeschätztes Schloss sowie dem Rathaus und Herrn Dzubilla auch für den urheberrechtlich geschützten Muschelläufer ein Förderverein gegründet werden.
Mit schützenden Grüßen
Wolfgang König
Lustig ist auch, dass der Stadtjurist den Vertrag mit dem Künstler weder geprüft noch unterzeichnet hat. Geprüft wurde der Vertrag von einem Vorstandsmitglied des Rotarier-Clubs und von diesem Mitglied auch unterzeichnet, und zwar mit Januskopf, denn diese Person war gleichzeitig auch Leiterin der städtischen Verwaltung von Ahrensburg. 🙁
PS: Negative Reklame (“Die Stadt Ahrensburg lässt eine unliebsame Plastikfigur verrotten”) ist keine gute Werbung für den
KünstlerPlastiker. Ich habe nicht vernommen, dass Wolke seither einen ähnlichen Auftrag bekommen hat.Hallo Herr Dzubilla,
das kann doch gar nicht sein, was Sie da über die Beschaffung sagen, denn wir haben doch eine(n) demokratisch gewählte(n) Bürgermeister (in) an unserer Spitze und keinen Gutsherrn! Oder habe ich etwa eine neue Entwicklung verschlafen?
Mit demokratischen Grüßen
Jürgen Plage
Nicht jeder, lieber Herr Plage, der demokratisch gewählt wurde, handelt auch im Rahmen der Demokratie. Frau Pepper hat nach Gutsherrinnenart regiert. Und ihr Genosse Nachfolger deckelt die alten Akten, um das mal vorsichtig auszudrücken.