Das barrierefreie Luxus-Klo, das uns Bürgern ein Vermögen gekostet hat, und zwar unnötig, wurde schon vor einiger Zeit abgebaut. Und weil es in Ahrensburg ausreichend öffentliche Toiletten gibt – auch barrierefreie – ist kein neues Klo nötig. Aber es ist geplant. In der Großen Straße. Baukosten: 150.000 Euro. Und für den jährlichen Betrieb noch einmal 15.000 Euro.
Das Klo vor dem Rathaus wurde im Durchschnitt von zwei Personen benutzt. Das sind im Jahr rund 700 Besuche. Und 15.000 : 700 – das ergibt rund 20 Euro Zuschuss von der Stadt für jeden Klo-Besuch. (Beim Luxus-Klo waren es rund 57 Euro.) Dazu kommen jetzt allerdings noch die Baukosten des neuen Toilettenhauses.
Im 3. Buch Abendblatt, wo heute heute über den beabsichtigten Neubau berichtet wird, liest man Argumente wie “Stadtfest” und “Adventsmarkt”. Das ist natürlich Humbug. Denn beim Stadtfest gibt es eine eigens erstellte Toilettenanlage, die Pflicht ist für den Veranstalter. Und beim Adventsmarkt liegt das WC am Regionalbahnhof, das rund um die Uhr geöffnet ist, für die Besucher in zumutbarer Nähe. Und die Feste finden nur in begrenztem Zeitraum statt.
Die Stadtverordneten werden dem Neubau zustimmen. Weil sie vor dem Behindertenbeirat natürlich nicht als unsozial dastehen wollen. Denn das neue und barrierefreie Klo ist auch für behinderte Mitbürger geplant. Über eine Bedarfsanalyse ist mir nichts bekannt.
Das geplante Toilettenhaus ist deshalb so teuer, weil es dort nicht nur eine Damen- und eine Herrentoilette getrennt gibt, sondern selbstverständlich auch neutralgeschlechtliche Sanitärräume zur Notdurft des dritten Geschlechts. Sollten letztere nicht geplant sein, würde ich auf jeden Fall eine Beschwerde bei der Gleichstellungsbeauftragten und beim Bürgermeister einlegen. Ich sage das im Verwege, damit hinterher niemand behaupten kann, es hätte niemand etwas gesagt.
Ich finde es gut, dass die Verantwortlichen den Mut fanden und die Fehlentscheidung bei der Standortwahl für das Toilettenhäuschen zu korrigierten. So geht Politik. Hoffentlich besteht die rechtliche Möglichkeit, Veranstalter von Stadtfesten, Weinfesten usw. anteilig (!) an den laufenden Betriebskosten der Toilette zu beteiligen und somit die möglichen finanziellen Defizite zu verringern. Unser inoffizieller Bürgermeiser Herr Dzubilla wird das sicher ein wachsames Auge drauf haben 😉
Was ist, wenn ich das neue Toilettenhaus – so es denn tatsächlich käme – nicht benutze, sondern mir das Pinkeln verkneife, bis ich wieder zuhause bin – – – bekomme ich dann von der Stadt auch einen Zuschuss von 20 Euro für meine verrichtete Notdurft, wenn ich dafür eine schriftliche Bestätigung meiner Frau für die Kloreinigung im Rathaus vorlege?