Auf Stormarn Online vom Hamburger Abendblatt sehen wir heute ein Foto von Elvira Nickmann unter der Überschrift: „Thema Schwimmunterrricht: 13 Schulen müssen nachsitzen“. Auf dem besagten Foto sind fünf Grundschulkinder mit ihrem Schwimmlehrer abgebildet. Und in der Bildunterschrift werden die Kinder namentlich genannt, und zwar nicht nur mit Vor-, sondern auch mit Nachnamen.
Ich gehe davon aus, dass der Redaktion vom 3. Buch Stormarn die schriftlichen Genehmigungen der Eltern vorliegen, dass die Badebilder ihrer Kinder im Internet veröffentlicht werden dürfen. Aber ich frage mich: Haben die Eltern tatsächlich auch zugestimmt, dass ihre Kids mit vollem Namen veröffentlicht werden, Herr Blombach…?
Ich empfehle den Eltern der betroffenen Kinder, diesen –> BEITRAG zu lesen und dann zu überlegen, ob sie das Bild nicht besser löschen lassen sollten! Der Casus Belli in dem besagten Beitrag ist folgender:
„Solche Seiten und Bilder ziehen dann auch noch Pädophile an, die dann ein leichtes Spiel haben, mit den Kindern in Kontakt zu treten.“
Allemal wäre es besser, wenn Sie in Ihrer Kopie des Artikels mindestens die Nachnamen der Kinder wirklich unkenntlich machten. Im Moment sind sie noch deutlich lesbar.
Allemal noch sehr viel besser wäre es, wenn Sie das an die Redaktion vom Hamburger Abendblatt geschrieben hätten. Haben Sie…?
Nein, warum auch? Ich bin ja gar kein Leser des Abendblatts, aber ein gelegentlicher Besucher Ihres erstaunlichen Blogs. So heikel ich die Veröffentlichung von Kinderbildern und -namen in der Zeitung auch finde: Verboten ist sie, die Zustimmung der Eltern vorausgesetzt, ja durchaus nicht. Sie habe ich darauf hingewiesen, dass Sie die von Ihnen kritisierte Veröffentlichung – sicherlich unabsichtlich – befördern. Gern geschehen.
Danke schön.