Was ist der Unterschied zwischen einer Tageszeitung und einem Anzeigenblatt? Kurz gesagt: Bei der Zeitung bezahlt der Leser fürs Lesen, beim Anzeigenblatt bezahlen die Inserenten dafür, dass der Empfänger kostenlos lesen kann. Hierzu ein Exempel:
Da ist zum einen die Zeitung, nämlich das Hamburger Abendblatt. Diese Zeitung bringt heute im Stormarn-Teil einen Beitrag über die Neugestaltung der Haspa in Ahrensburg – siehe die Abbildung links oben! Textbeispiel von Reporter Harald Klix: “‘Das ist aber schick’, sagt eine Kundin. ‘Sehr einladend’, meint ein Besucher.”
Dieser Beitrag ist heute erschienen. Bereits am 19. Mai 2018, also vor einer Woche, ist das Thema veröffentlicht worden auf ahrensburg24, dem von der Stadt Ahrensburg gesponserten “Anzeigenblatt” im Internet. Hier aber handelt es sich nicht um einen redaktionellen Beitrag wie im Hamburger Abendblatt, sondern auf ahrensburg24 ist es der redaktionell aufgemachte Beitrag von Monika Veeh eine bezahlte Werbung, die auch ordnungsgemäß als Werbung gekennzeichnet ist.
Wer ist nun pfiffiger: Die Redaktion der Tageszeitung, die Werbung als Redaktion veröffentlicht? Oder das Werbeportal, das Redaktion als Anzeige berechnet?
Auch der “Markt” hat die Werbung der Hamburger Sparkasse als Anzeige deklariert und vermutlich auch berechnet. Aber nachdem schon die Stadt den Werbeblog Ahrensburg.24 unterstützt, warum soll die Haspa das nicht tun? Vielleicht hat Frau Veeh dort ein Konto, das sich auf diese Weise “verzinst”?