In jeder Jahreszeit fällt etwas vom Himmel: Im Frühling der Blütenstaub, im Sommer der Regen, im Herbst das Laub und im Winter der Schnee. Und während Hauseigentümer im Winter den Schnee fegen müssen, so haben sie im Herbst das Laub von den Gehwegen zu harken, damit niemand darauf ausrutsche und auf den Arsch verlängerten Rücken falle.
Alle Jahre wieder fegen wir die Blätter vom Bürgersteig und kehren sie zu Haufen am Straßenrand. Und kaum sind wir damit fertig, da fallen dann schon wieder die nächsten Blätter herab. Und irgendwann: Rien ne va plus – es geht nichts mehr, der Randstreifen zwischen Gehweg und Straße ist besetzt. Und dann warten wir auf den Laubwagen.
Der Laubwagen kommt aber nicht, wenn wir es wünschen, sondern er kommt, wenn die Stadtwerke es wünschen. Stattdessen kommt der Wind und bläst das Laub wieder auf den Gehweg.
Blätter sind keine Briketts, die man stapeln kann. Vor meinem Grundstück liegen das Laub, zu Matsch gefahren, im Rinnstein. Und ich weiß nicht mehr, wohin ich das frisch gefallene Laub noch kehren soll.
Da fällt mir mein Laubbläser ein! Dieses laute Instrument, das vielen Bürgern ein Dorn im Auge ist, weil sie es als umweltunfreundlich betrachten. (Oft sind das Frauen, die ihre Wohnung täglich mit dem Staubsauger durchlaufen 😉 ) Neulich, und das ist kein Gag, sah ich ganz früh morgens in der Tiefgarage vom CCA einen Mann mit einem Laubbläser durch die unterirdische Halle spazieren. Nein, das Gerät war nicht auf Saugen eingestellt, sondern tatsächlich auf Blasen. Und so bließ der Mann den ganzen Staub von links nach rechts in die Ecken. Wozu das gut sein sollte, war für mich nicht erkennbar.
Apropos Laubsauger: Was ist, wenn ich damit mein Laub vom Gehweg mitten auf die Straße blase? Dann ist der Gehweg rein, und die Straße wird von der Straßenreinigung gereinigt. Frage: Spricht etwas dagegen – rechtlich gesehen, meine ich…?
Lieber Herr Dzubilla,
wir sollten uns in Ahrensburg freuen, daß hin und wieder ein Laubsauger bei uns das Laub am Straßenrand aufnimmt. In Hamburg müssen die Bürger das Laub in kostenpflichtigen Säcken an die Straße stellen, damit es dann abgeholt wird.
Ein geplagter Laubsammler
Das wäre mir lieber: Für Säcke zahlen und wissen, dass die abgeholt werden, statt für den Laubsauger zu zahlen, nicht wissend, wann der kommt, so dass das Fegen doppelte Arbeit macht! Oder glauben Sie, dass der Laubsauger vom Stadtforum gesponsert wird ? 😉
Ich empfinde es als keine Lösung, das Laub vom Gehweg auf die Straße zu pusten.
Zugegeben bei mir stehen Linden vor der Tür, da hole ich mir das Laub gerne in den Garten zum Abdecken,
bis zum nächsten Frühling ist es verrottet.
Freunde von mir befüllen Säcke mit Laub und entsorgen den Inhalt im Winter peu á peu über die braune Tonne und wenn Sie lieber Säcke kaufen wollen, dann nehmen Sie doch die für Bioabfall.
Aber grundsätzlich müsste mal geklärt werden, ob die Anwohner einer Allee für die Kosten die durch das herabfallende Laub entstehen aufkommen müssen, oder ob diese Kosten nicht genau wie die für die Baumpflege von der Stadt, dem Eigentümer der Bäume ,getragen werden müssten.
Sehr geehrter Herr Dzubilla,
genau genommen begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie Die Blätter, die sie zusammenkehren an den Straßenrand kehren. Denn die Straßenreinigung ist in der Satzung geregelt.
Übertragung der Reinigungspflicht
(1) Die Reinigung der Ahrensburger Straßen wird für folgende Straßenteile den Ei-
gentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt:
a) die Gehwege mit Ausnahme derjenigen Teile, die als Parkplatz für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichnet sind,
b) die begehbaren Seitenstreifen,
c) die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist
Der Laubsauger ist ein Goodie, eine freiwillige Leistung, den alle Ahrensbruger zahlen. Für mein Verständnis sinnvoller, als ein Zuschuss zur Weihnachtsbeleuchtung.
Es steht ihnen natürlich frei, das Laub im privaten Garten zu kompostieren oder es im Biomüll zu entsorgen, den dazu sind sie eigentlich verpflichtet.
Mit Grünen Grüßen, Jörg Hansen
Vielen Dank für den Hinweis, lieber Herr Hansen! Jetzt weiß ich, dass wir Bürger keine Pflicht zur Reinigung der Straßen haben. Was bedeutet: Wenn wir kräftig Wind machen auf den Gehwegen und Rändern, dann haben wir unsere Pflicht getan! 😉
Im Ernst: Beides geht nicht – entweder haben wir einen Laubwagen gekauft, oder wir müssen das Laub selber entsorgen. Und wenn wir einen Laubsaugerwagen gekauft haben, der nicht in der Lage ist, das Laub sinnvoll zu beseitigen, dann sollten wir das Ding wieder verkaufen und das Geld sinnvoller einsetzen!
Und für die Stadtbeleuchtung haben wir ja einen entsprechenden Kranwagen angeschafft – oder gehört der nicht der Stadt?
Ist es nicht so: Solange Schnee vom Himmel fällt, müssen Hausbesitzer die Gehwege nicht fegen. Erst wenn es aufgehört hat zu schneien, müssen sie ran. Und wie ist das beim Laub? Es fällt unaufhörlich ohne Pause. Und ich denke: Bevor das letzte Blatt nicht am Boden liegt, müssen wir mit dem Fegen nicht beginnen. Oder steht es in der Verordnung anders, Herr Hansen? :=)