Wieder einmal ist mir etwas Undurchsichtiges in die Hände gefallen, und zwar ein Werbeblatt aus dem aktuellen MARKT. Dort verkünden zwei Herren aus Siek marktschreierisch: “Komplettes Küchenhaus wird total geräumt!” Und auf der anderen Seite wird noch einmal bestätigt: “Alle Küchen müssen raus!” und “Alle Möbel müssen raus!”
Nun ist es ja so, dass kein Ladenbesitzer in Ahrensburg ernsthaft behaupten würde, dass alle Waren in seinem Geschäft nicht alle raus müssten. Im Gegenteil: Je geräumter der Laden, desto besser für den Inhaber, denn Ladenhüter sind ein schlechtes Geschäft. Was also ist das Besondere an dem “Total-Räumungsverkauf” der Sieker?
Wir lesen: “Liebe Kunden, DIE KÜCHENSHOW in Siek wird zu KÜCHENLAND und WOHNART. Aus diesem Grund muss der aktuelle Warenbestand binnen kürzester Zeit abverkauft werden. Wir brauchen Platz für die neue Ausstellung. Es handelt sich hierbei um topaktuelle Möbel, Küchen und Elektrogeräte internationaler Hersteller, die aufgrund des Zeitdrucks garantiert 45% und bis zu 70% reduziert sind.”
Das klingt merkwürdig. Wieso “in kürzester Zeit”, sprich: 10 Tage? Haben sich die Inhaber von gestern auf heute zur Neuorientierung ihrer Firmen entschlossen, nachdem sie die Waren für die neue Ausstellung schon vor längerer Zeit gekauft haben? Und wenn der Lagerbestand “topaktuell” ist, warum muss er denn komplett unter Zeitdruck verramscht werden…?
Was mich aber am meisten verwundert: Die alte Firma residiert in Siek. Und die neuen Firmen kommen scheinbar nach Ahrensburg! Da stellt sich mir die Frage: Wieso muss in Siek alles verkauft werden, obwohl die neue Ausstellung doch nach Ahrensburg kommt? Wurde das Geschäftshaus in Siek vielleicht verkauft, oder soll es abgerissen werden?
Oder sollen nur die Kunden für dumm verkauft werden…? Denn sucht man via Google das “Küchenland Ahrensburg”, dann findet man das in – Siek!
Frage: Wie sieht das eigentlich rechtlich aus – darf ein Unternehmen, das nicht in Ahrensburg ansässig ist, mit dem Namen “Ahrensburg” im Firmennamen werben…?
Hallo, Herr Dzubilla,
leider kann ich nicht nachvollziehen, da wir noch keinen MARKT erhalten haben.
Die Küchenshow (ich mag keine Anglizismen – besonders nicht in Verbund-Wörtern) liegt kaum 100 Meter von der Grenze der Gemeinde Ahrensburg entfernt in Autobahnnähe. Hätte Ahrensburg dort ein erschlossenes Gewerbegebiet, währe ein Umzug leicht möglich. Soll Ahrensburg nun wegen “Küchenland Ahrensburg” erfolgglos klagen? Mit solchen Klagen haben wir bereits Erfahrung. Hamburger, Wiener, Berliner, Kopenhagener usw. werden fast weltweit verkauft, ohne dass die Namengeber dies unterbunden haben oder gar Tantiemen fordern.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang König
Wenn ich in Ahrensburg einen Klamotten-Laden betreibe und firmiere: “Dzubilla – Paris, London, New York” und verkaufe außerdem Textilien, die sonst woher kommen, dann kommt irgendwann das Gewerbeaufsichtsamt, oder…? 😉
Aber im Ernst: Natürlich schämt sich die Firma, im Bauerndorf Siek ansässig zu sein. Aber deshalb darf sie noch lange nicht “Ahrensburg” in ihr Firmen-Logo setzen.
Zu Ihrer Info: Thüringer Würstchen müssen genauso aus Thüringen stammen wie Champagner aus der Champagne! Und: Woher der “Hamburger” stammt, ist bis heute nicht geklärt.
Nun, ja,
keine Regel ohne Ausnahme. In einer Geflügelwurst muss auch nicht 100 % Geflügel sein (Unser armer Schweinefleisch- Allergiker, dem wir Geflügelwurst mitgebracht hatten) und in der Leberwurst sind auch keine 100 % Leber (von welchen Tieren?).
Ich schätze eine Klage als chancenlos ein.
Mit Grüßen
Wolfgang König
Im Apfelsaft sind zwar Äpfel und im Orangensaft auch Orangen – aber im Hustensaft ist kein Husten. Sie sehen: Überall wird geschummelt, Herr König! Aber das hat genauso wenig mit dem eigentlichen Thema zu tun wie Ihre Leberwurst.