Frage an Monika Veeh von ahrensburg24: Begreifen Sie nicht? Oder wollen Sie es nicht begreifen? Es vergeht kaum ein Tag, an dem Sie nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Und das geht nun schon so seit Tagen, Wochen, Monaten und Jahren. Sie arbeiten unlauter, indem Sie Redaktion mit Werbung verknüpfen. Nicht nur auf Ihrem von der Stadt Ahrensburg permanent gesponserten Werbe- und Pressemitteilungsportal ahrensburg24 tun Sie das, sondern auch in der Verlängerung auf Facebook – aktuelle Beispiele nachstehend.
Ich zitiere die Rechtsanwaltskanzlei Plutte wie folgt: „Kennzeichnungspflicht für Werbung im Internet: Werbung, die nicht als solche erkennbar ist, verstößt gegen das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten (§ 4 Nr. 3 UWG). Diese Vorgabe gilt nicht nur für klassische Medien wie Zeitungen oder Magazine, sondern auch im Web.
Praktisch bedeutet dies, dass z.B. im Rahmen eines Onlinemagazins mit redaktionellem Inhalt eine Verlinkung auf eine Werbeanzeige eines Unternehmens klar und unmissverständlich als Werbung gekennzeichnet werden muss, wie ein aktueller Fall vor dem Landgericht München I zeigt, auf den die Wettbewerbszentrale hinweist.“
Warum verstoßen Sie, Monika Veeh, permanent gegen das Wettbewerbsgesetz und führen damit Ihre Leser hinters Licht? Warten Sie darauf, dass ein Abmahnanwalt kommt und Ihnen dann mehr Kosten entstehen als Sie an Geld einnehmen für dieses schmierige Treiben wider die guten Sitten…?
Das ist notgehorchend von Frau Veeh. Um für ihren Webeblog zu werben, geht sie zu facebook. Dort aber finden die “Freunde” nicht die Werbung, die auf ahrensburg24 geschaltet wird. Also verlängert sie diese Werbung redaktionell zu facebook. Da Abmahnungen von Anwälten für jeden Verstoß einzeln erfolgen, könnte das teuer werden.