Warum werden die Linden in der Großen Straße regelmäßig beschnitten, die Linden in der Schimmelmannstraße Sklavenhändlerallee dagegen nicht? Wohin sollen diese Linden wachsen – in den Himmel vielleicht? Oder nur bis zum nächsten Sturm, der in Orkanstärke über Ahrensburg herfällt und riesige Bäume entwurzelt…?
Die Linden an der Straße vor meinem Haus haben gigantische Größen erreicht. Die Folge: Bäume in meinem Garten sind gestorben, weil sie kein Sonnenlicht unter dem Dach der Linden bekommen. Das ist kein Scherz, sondern Sie können kommen und es sich selber anschauen: Zwei wunderschöne Rotdorn-Bäumen, vor zwanzig Jahren eigenhändig von mir gekauft und eingepflanzt, sind abgestorben – Jahr für Jahr. Heute stehen dort nur noch zwei Skelette.
Frage an den Umweltausschuss: Ist es das, was Sie unter “Umweltschutz” verstehen? Müssen unsere Wohnstraßen mit gigantischen Bäumen bepflanzt werden, die uns das Sonnenlicht von der Südseite her nehmen und Schatten werfen auf unsere Grundstücke?
Und hinter meinem Grundstück am Zaun des Nachbarn steht eine alte Rosskastanie. Die ist seit Jahren vom Ungeziefer befallen, sodass die Blätter schon früh im Sommer welken und abfallen. Ein trauriges Bild. Der Baum steht da als Anklage, dass die Chemie offenbar nicht dafür sorgen darf, dass die Schädlinge beseitigt werden. Und so leidet der Baum, und so leiden die Menschen, die das mit ansehen müssen.
In der Großen Straße hatten einige Anwohner wahrscheinlich ” einen guten Draht” zur Verwaltung.
Im Rahmen der “Verschönerung” der Großen Straße wurden dort vor einigen Jahren Dutzende von geschützten Bäumen gefällt. Für viele Bürger war das eine Art Baummassaker auf städtischem Grund und Boden . Das alles fand statt unter der Leitung der Ahrensburger Umweltabteilung. Seither ist vielen Bürgern klar geworden, dass die Stadt Ahrensburg mit der Baumschutzsatzung etwas von den Bürgern verlangt, woran sie sich selbst nicht hält. Das ist einer der Gründe, warum die derzeitige Diskussion vielen Bürgern so verlogen vorkommt.
Ein weiterer Grund liegt darin, dass kein einziger Naturschutzverband damals gegen die massiven Fällungen auf städtischem Grund und Boden protestiert hat oder dagegen vorgegangen ist. Das sind die gleichen Verbände, die sich jetzt als Verteidiger des Baumschutzes und als Hüter des Gemeinwohls inszenieren.
Wenn eine Stadt die Einhaltung der Baumschutzsatzung von den Bürgern verlangt und sich selbst nicht daran hält, dann gehört eine solche Satzung schnellstens abgeschafft.
Man kann es auch so sehen: Wenn die Stadt gegen die Satzung verstoßen hat, ohne dass das Folgen hatte, dann kann der Bürger das auch tun, ohne dass es Folgen für ihn hat. Gleiches Recht für alle.
Hallo Herr Dzubilla,
in Ahrensburg gilt nicht gleiches Recht für alle. Als die Stadt Ahrensburg die Baumschutzsatzung in der Großen Straße großflächig außer Kraft setzte, wurde das offiziell als “Stadtverschönerung” bezeichnet. Wenn ein Bürger auch nur den Ast eines geschützten Baumes auf seinem eigenen Grundstück absägt, ist das ein Straftatbestand. Mit der Baumschutzsatzung läuft jeder private Grundstücksbesitzer Gefahr, kriminalisiert zu werden. Die Strafe wird dann von der Abteilung im Rathaus verhängt, die für sich selbst die Baumschutzsatzung außer Kraft gesetzt hat.
Gruß
Frank
Nein, es ist kein Strafbestand (“kriminalisiert“) sondern ein Delikt der Ordnungswidrigkeit. Keine Abteilung im Rathaus kann Strafen verhängen, das kann nur ein Gericht bei Straftaten.
Egal, ob Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit: Es handelt sich für mich um eine Kriminalisierung der Grundeigentümer. Dazu muss man nicht einmal vorsätzlich gegen die Baumschtzsatzung verstoßen haben, auch Fahrlässigkeit wird bestraft. Lesen Sie mal §9 der Ahrensburger Baumschutzsatzung: “Die Ordnungswidrigkeit kann…. mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. ” Die Umweltabteilung im Rathaus hat also Möglichkeiten ohne Ende, Grundeigentümer nach Belieben abzustrafen.
Was hat eigentlich der Herr K. auf dem Rohrbogenwerkgelände damals bezahlen müssen…? 1 Euro…? Oder vielleicht sogar 5…?
Die Stadt kann eine Strafe nach eigenem Ermessen verhängen. Es können 5 Euro sein, es können auch
50 000 Euro sein. Rechtssicherheit bekommen Sie erst, wenn Sie nach einem Widerspruchsverfahren vor Gericht ziehen. Und das kann für den Bürger sehr teuer werden, für die Stadt aber nicht, weil die Stadt ihre Gerichtsverfahren aus Steuermitteln – also auch mit Ihrem Geld – finanziert.
Die Ahrensburger Baumschutzsatzung ist ein reiner Verbotskatalog, um nicht zu sagen: ein bürokratisches Monster. Offenbar geht es darum, den Bürgern Angst einzujagen. Wer aber meint, der Umweltschutz wäre dadurch gewährleistet, indem man den Bürgern mit dem Hammer auf den Kopf schlägt, der irrt sich gewaltig. Solange die Verfechter der Baumschutzsatzung mit einer derartigen Arroganz und Besserwisserei auftreten wie in der letzten Zeit, werden sie die Bürger zuehmend gegen sich aufbringen.