Gleich(be)stellung: Frau Nachtigall, ich hör’ Dir trapsen!

Auf der kommenden Stadtverordneten-Versammlung am 25. 09.2017 im Marstall steht auf der Tagesordnung unter Punkt 10: „Bestellung der Gleichstellungsbeauftagten bei der Stadt Ahrensburg“ – siehe die Abbildung!

Der Artikel „der“ ist zwar maskulin, hier aber wird er feminin angewandt. Denn es steht dort nicht: „des“ Gleichstelungsbeauftragten, sondern eben „der“ Gleichstellungsbeauftragten. Falsch ist beides, denn korrekt müsste es heißen: „Bestellung der/des Gleichstellungsbeauftragten“.

Es dürfte auch im Ahrensburger Rathaus bekannt sein: Ein Arbeitgeber muss Personalanzeigen grundsätzlich geschlechtsneutral formulieren. Ist eine Anzeige nur für männliche oder nur für weibliche Bewerber formuliert, können abgelehnte Stellenbewerber mit guten Aussichten eine hohe Entschädigung verlangen – und zwar jeder sachlich geeignete Bewerber, der dem in der Anzeige nicht genannten Geschlecht angehört.

Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine Stellenanzeige, sondern wie gesagt um eine „Bestellung“. Aber ich denke, auch die hat geschlechtsneutral zu erfolgen. Oder ist hier eine Frau bereits bestellt worden? Und wenn ja, wo? Bei der Agentur für Arbeit? Oder womöglich bei einem Versandhaus für Gleichstellungsbeauftragte?

Ich wollte wissen: Was bedeutet in diesem Fall eigentlich „Bestellung“? Soll die Person von den Stadtverordneten bei der Verwaltung bestellt werden? Dann müsste es korrekt “Bestellung einer/s Gleichstellungsbeauftragten” lauten.

Der Bürger, der diesen Tagesordnungspunkt auf dem Bürgerinformationsportal liest, wird dort nicht aufgeklärt. Während man hinter anderen Punkten auf Anlagen klicken kann, um Näheres zu erfahren, gibt es zu TOP 10 keine Informationen für den Bürger. Warum nicht…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 17. September 2017

6 Gedanken zu „Gleich(be)stellung: Frau Nachtigall, ich hör’ Dir trapsen!

  1. A-Bürger

    In diesem Fall ist der Arbeitgeber gezwungen, den femininen Artikel zu verwenden.

    Gleichstellungsbeauftragte müssen Frauen sein, so das Gesetz.

  2. chessy

    “Nichts ist unmögkich!” – Aus dem Spiegel v. 4.9.2017:
    http://www.spiegel.de/spiegel/maenner-und-gleichstellung-wie-vaeter-diskriminiert-werden-a-1165817.html
    Matthias Becker kennt das schon: Er nennt einer neuen Bekanntschaft seinen Beruf, und das Gegenüber schmunzelt. Männerbeauftragter der Stadt Nürnberg, soll das vielleicht ein Witz sein?
    Becker, grauer Pferdeschwanz, silberner Ring im rechten Ohr, hat sich daran gewöhnt. Genau wie an den großen Schriftzug im Flur, an dem jeder vorbeimuss, der zu ihm will. “Frauenbeauftragte” steht da nur, weil seine Stelle bei der Nürnberger Frauenbeauftragten angesiedelt ist.
    Im Vorzimmer seines Büros hat dann auch noch eine Kollegin ein Poster an die Wand gehängt, die Zeichnung eines kleinen Mannes, der an einem Bügelbrett steht – auf einer Leiter. “Der Mann wächst mit der Aufgabe”, heißt es daneben.
    Was würde passieren, wenn Becker seinerseits eine Karikatur mit einer Frau am Bügelbrett über den Schreibtisch hängen würde? Es wäre ein kleiner Skandal.

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