Zum Thema “Bäume in Ahrensburg” gab es bereits viel Aufbäumen in diesem Blog, wo ich mitbetroffen bin, denn ich würde liebend gern eine alte Kiefer in meinem Garten fällen lassen und dafür auch zwei neue Bäume pflanzen und nicht nur einen Buchsbaum als Ersatz. Geht aber nicht. Wegen der Ahrensburger Baumschutzsatzung.
Schon seit längerer Zeit hat die CDU angekündigt, die Axt anzulegen an die hölzerne Satzung. Und das ist auch der Aufmacher vom heutigen 3. Buch Abendblatt, wo das Thema beschrieben und diskutiert wird. Der Leser erfährt: auch aus Kreisen von SPD und WAB gibt es verhaltene Zustimmung für eine zumindest gelockerte Form der alten Vorschrift.
70% der Fällanträge werden heute schon genehmigt, sagt ein Sprecher der Stadt. Womit er wohl hauptsächlich die Bäume meint, die mal an der Großen Straße standen und heute noch am Lindenhof stehen. Meine Kiefer im Garten gehört auf jeden Fall zu den übrigen 30 Prozent – jedenfalls noch. 😉
POSTSKRIPTUM: In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an einen Kommentar, den unsere Mitbürgerin Anne Frey vor einigen Wochen auf Szene Ahrensburg geschrieben hat. Es war ein offener Brief an Peter Egan (WAB) und also lautend:
Hallo Herr Egan,
hiermit nehme ich Bezug auf Ihren Kommentar vom 14.10. Das Katastrophenszenario, das Sie heraufbeschwören, kann ich so nicht nachvollziehen. Wir müssen davon ausgehen, dass die meisten geschützten alten Bäume in der Folge von Bauanträgen bzw. Baumaßnahmen gefällt werden und nicht aufgrund von Anträgen, wie dem von Herrn Dzubilla. Genauere Zahlen dazu werden hoffentlich bald von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
In Ahrensburg werden die Grundstücke immer kleiner und die Häuser, die darauf stehen, immer größer. Auf derartigen Grundstücken hat meistens gerade noch einmal ein Kleinbaum Platz. Aber in der Regel waren auch diese nachträglich geteilten Grundstücke früher einmal große Grundstücke mit altem Baumbestand. Ich kann es hier im Waldgut Hagen immer wieder selbst verfolgen, wie im Rahmen von neuen Baumaßnahmen regelmäßig geschützte Bäume gefällt werden. Gehen Sie mal durch die Straßen, in denen die Nachverdichtung schon weit fortgeschritten ist, und Sie werden feststellen, dass es dort kaum mehr große alte Bäume gibt.
Sie können das Rad nur zurückdrehen, wenn Sie die weitere Nachverdichtung in Ahrensburg zukünftig unterbinden. Aber genau diese Nachverdichtung ist ja politisch gewollt und bestimmt sinnvoller als die Erschließung immer neuer Wohngebiete. Die Zahl der Fällanträge wie der von Herrn Dzubilla dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach verschwindend gering sein im Vergleich zu den Fällungen, die in der Folge von Bauanträgen auftreten. Auch hier wäre genaues Zahlenmaterial von Seiten der Verwaltung wünschenswert.
Ich bin der Meinung, dass die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird, wenn bei einem Bauantrag ohne Weiteres geschützte Bäume gefällt werden dürfen, während bei einem Antrag wie dem von Herrn Dzubilla die Messlatte für eine Fällung extrem hoch gehängt wird. Zudem haben mehrere Kommentatoren bereits darauf hingewiesen, dass das hier angewandte Untersuchungsverfahren offensichtlich ein hohes Maß an Unsicherheit mit sich bringt.
Der Weiteren möchte ich an Sie und natürlich auch die anderen Stadtverordneten eine Frage richten, die in diesem Blog auch bereits von anderen Kommentatoren gestellt wurde. Ich beziehe mich auf §2/4 der Baumschutzsatzung:
„Die Satzung findet keine Anwendung bei Kern- und Steinobstbäumen, Birken, Pappeln, Lärchen, Tannen und Fichten…“
Da es keine Erläuterungen zu dieser „Satzung zum Schutz der Bäume in der Stadt Ahrensburg“ gibt, bleibt für mich bis heute unklar, warum ein Teil der Bäume geschützt ist, andere Bäume jedoch von diesem Schutz ausgenommen werden. Wie ich bei der Lektüre dieses Blogs feststellen konnte, bewegt diese Frage auch andere Leser dieses Blogs und vermutlich auch viele andere Bürger, ohne dass sie darauf bisher eine Antwort bekommen hätten.
Über Ihre baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Auch ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und sende
Viele Grüße
Anne Frey
Die Ahrensburger Verwaltung ist bekannt dafür, dass sie Fällanträge restriktiv auslegt und den Antragstellern möglichst hohe Barrieren in den Weg legt. Anders natürlich bei Bauanträge:; Dort wird gefällt ,was das Zeug hält. Wer größer baut, kann sogar noch mehr fällen. Deshalb ist die Ahrensburger Baumschutzsatzung völlig überflüssig geworden. Die BSS ist eher ein Instrument geworden, um Grundstückseigentümer, die nicht bauen , zu quälen.
Die Ahrensburger Verwaltung behauptet, dass 70% der Fällanträge genehmigt würden. Vermutlich sind 69% davon Bauanträge. Die von der Verwaltung genannten Statistiken dienen also nicht der Aufklärung sondern der Verschleierung des Sachverhalts.
Das Einzige, was hier noch hilft , ist die komplette Abschaffung der BSS.
In Ahrensburg darf eine Birke gefällt werden, eine Buche jedoch nicht. Eine Lärche darf gefällt werden, eine Eiche jedoch nicht. Eine Pappel darf gefällt werden, eine Kiefer jedoch nicht . Da fragt man sich doch, warum der eine Baum besonders geschützt sein soll, der andere jedoch ohne Weiteres zur Fällung freigegeben ist.
Könnte es nicht sein, dass im Ahrensburger Umweltausschuss bei einigen Mitgliedern ein Schräubchem im Hinrkastel nicht mehr so ganz richtig funktioniert?
Sollte das mit den “69 Prozent Bauanträge” tatsächlich der Fall sein, dann sollte der Bürgermeister demjenigen, der das mit den “70 Prozent” gegenüber der Presse genannt hat, einen negativen Eintrag in seine Personalakte schreiben. Denn das wäre ja wohl eine Bürgerveralberung hoch3, wenn es stimmen würde. Frage: Stimmt das, Herr Sarach???
Wie die Umweltabteilung dazu kommt zu behaupten, dass 70% der Fälltanträge genehmigt würden, bleibt ein Geheimnis. Fakt ist, dass viele Ahrenburger sich durch das Verhalten der Umweltabteilung nach einem Fällantrag gedemütigt sehen durch die hiesige Verwaltung und deren rigiden Forderungen.
Ich kenne ein altes Ahrensburger Ehepaar, beide über 80 Jahre alt. Sie können ihren Lebensabend nicht glücklich genießen, weil ein Baum vor ihrem ihnen Licht und Sonne nimmt. Wie ich es gehört habe, haben Mitarbeiter der Verwaltung menschenunwürdig reagiert und das Fällen des Baumes untersagt. Daraufhin hat sich das Ehepaar an die CDU gewandt, die der Sache nachgegangen ist. Den zuständigen Mitarbeitern aus dem Rathaus hätte ich beim Ortsbesichtigungstermin allzu gern in den Arsch getreten, wenn ich dabei gewesen wäre. Die treten offenbar mit einer Selbstherrlichkeit auf, die mit den Interessen der Bürger nicht mehr zu vereinbaren ist. 🙁
Hallo Herr Dzubilla,
wann hat Frau Frey ihr Schreiben in Ihrem Blog erstmals veröffentlicht? Es wäre doch interessant zu wissen, seit wie vielen Wochen oder Monaten die Antwort von Herrn Egan bzw. der WAB oder der anderen Ahrensburger Parteien oder Gruppierungen immer noch aussteht.
I
Das war erst kürzlich, genau: am 16. Oktober 2016, und zwar um 11 Uhr 32: http://www.szene-ahrensburg.de/2016/10/widerruf-hiermit-widerrufe-ich-meinen-gestrigen-beitrag-und-ziehe-das-lob-fuer-die-stadtverwaltung-zurueck/#comment-464853 😉
Lieber Herr Dzubilla,
Liebe Leser von Szene-Ahrensburg,
schön, dass Szene-Ahrensburg das Thema Baumschutzsatzung noch einmal aufgegriffen hat. Andererseits ist es bedauerlich, dass von Seiten der Umweltabteilung kein genaueres Zahlenmaterial zur Umsetzung der Baumschutzsatzung vorgelegt wurde. Es ist keinesfalls ausreichend zu sagen, dass 70% aller Fällanträge genehmigt werden. Die Umweltabteilung hätte darüber informieren müssen, wieviele der Fällanträge auf Bauanträge und wieviele auf andere Gründe zurückzuführen sind. Gemäß Baumschutzsatzung muss ein Grundeigentümer sogar dann einen Fällantrag stellen, wenn der Baum gar nicht unter die Baumschutzsatzung fällt. Von daher hat die von der Umweltabteilung genannte Prozentzahl keinerlei Aussagekraft.
Ich habe mich zunächst darüber gewundert, dass ich von Herrn Egan keine Antwort auf meinen offenen Brief bekommen habe, zumal Herr Egan zwischenzeitlich sich in diesem Blog zu einem anderen Thema zu Wort gemeldet hat. Von daher ist für mich die Schlussfolgerung zwingend, dass Herr Egan selbst nicht erklären kann, warum einige Baumarten unter die Baumschutzsatzung fallen , andere Baumarten jedoch nicht. Und wenn Herr Egan dafür keine Erklärung parat hat, dann gilt das auch für die anderen Stadtverordneten. Es ergibt aber keinen Sinn, sich auf eine Baumschutzsatzung zu berufen, die von denjenigen, die sie verabschiedet haben, selbst nicht verstanden wird. Die Befürworter der Ahrensburger Baumschutzsatzung machen es sich viel zu leicht, wenn sie die Widersprüche in der Baumschutzsatzung einfach weiterhin ignorieren.
Die Ahrensburger Baumschutzsatzung ist ein Irrsinn. Sie untergräbt auch den Glauben der Bürger in die Kompetenz der Stadtverordneten, die im Umweltausschuss sitzen .
Hoffen wir, dass die Stadtverordneten bis zu ihrer Entscheidung sich wirklich einmal Gedanken darüber machen , was eine Baumschutzsatzung bringt, die ohnehin aussieht wie ein löchriger Käse. Es macht keinen Sinn, wenn die Stadtverordneten, darüber entscheiden, ob die einen Löcher im Käse schützenswerter sind als die anderen. Mit dem Schutz der Natur hat diese Baumschutzsatzung schon lange nichts mehr zu tun. Es geht hier eher um den Schutz der Bürokratie.
In diesen Stunden wird unsere Nachbarschaft ärmer! Wir trauern um die imposanteste Rotbuche der Stadt, die leider auf einem Privatgrundstück steht bzw gestanden haben wird. Grau und eintönig sind jetzt die monströsen Villen.
Voßberg
Das sehn Sie völlig falsch, denn 1. war der bekannte alte Baum sicherlich total krank, stellte eine Gefahr dar, 2. hatte er überraschenderweise die Villen unzumutbar beschattet und 3. wird jetzt endlich ein vielleicht wertvoller Bauplatz frei.