Wie dermaleinst eine Mauer die deutsche Hauptstadt geteilt hat, ähnlich soll auch Ahrensburg geteilt werden, und zwar durch eine Lärmschutzwand. Laut Vorstellungen der Bahn soll die in lindgrüner Farbe gestaltet sein, doch es ist zu erwarten, dass die Sprayer-Gang kommt, sodass unsere Stadt bald darauf in bunten Farben erstrahlen wird.
In der simulierten Darstellung sieht die Lärmschutzwand aus, als hätten die Leute, die sich das ausgedacht haben, ein Porzellan-Defizit, sprich: nicht alle Tassen im Schrank. Ich persönlich bin ja nach wie vor der Meinung, dass Ahrensburg gar keine S4 benötigt, denn mit zwei U-Bahnhöfen und zwei Regionalbahnhöfen ist die Stadt bestens versorgt. Ich liebe “unsere” Regionalbahn, besonders die bis zum Hauptbahnhof durchfahrenden Züge. Lediglich an der Pünktlichkeit müsste die Bahn noch arbeiten.
Mit dieser meiner Meinung gehöre ich offensichtlich zur Minderheit von Bürgern, die ebenso denken. Auch die Graffiti-Fans werden meine Meinung nicht teilen, da bin ich mir ganz sicher. 😉
Sehr geehrter Herr Dzubilla,
das von Ihnen gewählte Foto überspitzt die Trennung, aber die Botschaft ist klar. Die S4 kommt nicht, weil Ahrensburg nahverkehrstechnisch schlecht angeschlossen ist, sondern weil die DB mehr Schienenkapazität für den Güterfernverkehr braucht. Auch die bis zu 6 Meter hohen Lärmschutzwände sind nicht primär der S4 geschuldet, sondern dem erwarteten Zuwachs an Güterzügen im 7/24-Rythmus = 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag. Trotz des ständigen Lärms entlag der Bahnlinien wird der Bau der S4 den Siedlungsdruck auf Ahrensburg enorm steigern. Wenn wir nicht aufpassen, wird unsere Stadt städtebaulich von Hamburg aufgesogen werden. Wer es nicht glaubt, fahre gern einmal an die Hamburger Stadtgrenzen zu Norderstedt, zu Neu Wulmstorf oder Schenefeld.
Das können und sollen die Bürger in Netzwerken und Blogs beklagen und verdammen, aber ändern wird sich nur etwas, wenn wir uns wieder stärker in der Politik engagieren. Es gibt das Bonmot aus dem 18. Jahrhundert “Wenn die Bürger sich weigern, eine eigene Armee zu finanzieren, werden sie bald die des Nachbarstaates finanzieren müssen.” Modernisiert kann man sagen. “Wer die Politik den Anderen überlässt, zahlt am Ende die Zeche.”
Lieber Peter Egan –
danke schön für Ihren Kommentar! In dem Punkt, dass nicht Ahrensburg, sondern die Bahn die S4 benötigt, bestätigen Sie meine Meinung. Aber den Ahrensburgern hat man gut verkauft, dass die S4 doch ein tolles Geschenk für die Stadt ist. Die “Geschenk-Verpackung” lässt sich schon jetzt erkennen. Freundliche Grüße – Harald Dzubilla
Kontrollverluste der S4-Willkommenskultur in Ahrensburg
§ 3 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) setzt für die Förderungswürdigkeit eines Verkehrsvorhabens voraus, dass es
a) nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt,
b) bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist.
Die Wirtschaftlichkeit ist i.d.R. mittels Standardisierter Bewertung nachzuweisen.
Die Verkehrsanalyse zeigt: Es wäre falsch, die RB 81 vollständig durch eine S4 zu ersetzen. Vielmehr sind nur die Funktionen der RB81 als Vorortbahn auf eine S-Bahn im Hamburger Stadtgebiet zu übertragen und dort weiter auszubauen. Da die geplante S-Bahn-Neubaustrecke 1249 maximal bis Gartenholz führen soll, würde der Streckenabschnitt Gartenholz – Bargteheide zum Flaschenhals. Es wäre kontraproduktiv und nicht verkehrsgerecht, wenn eine S4 in diesen Abschnitt im 20 Minuten-Takt seitlich einfährt und mit Höchstgeschwindigkeit 140 km/h belegt, während eine RB81 im DoSto-Betrieb auf ihm lediglich im 1/2h-Takt, dafür aber mit Höchstgeschwindigkeit 160 km/h fährt. Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gebieten, die S-Bahn-Strecke nur bis Rahlstedt zu bauen.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung setzt das Schnell-Langsam-Konzept um, indem es für die Zuläufe in den Schienenknoten Hamburg (mit Beispielen vom Zulauf von Neumünster/Elmshorn) besagt:
• Regionalexpress(RE)-Züge sammeln die Fahrgäste in den entfernten Landesteilen und Mittelzentren, um sie vom Rand der Metropolregion ohne Halt in ihren Kern zu fahren; Beispiel: RE6, RE7/RE70.
• Metroexpresszüge (Regionalbahnen/RB) sammeln die Fahrgäste in der Metropolregion und fahren sie dann direkt in den Kern; Beispiel: RB61/RB71.
• S-Bahnen sammeln und verteilen die Fahrgäste innerhalb der Kernregion; Beispiel: S3 ab Pinneberg nach Altona und durch den City-Tunnel.
Das Schnell-Langsam-Konzept trägt dem Umstand Rechnung, dass Pendler auf schnelle Verbindungen in den Kern einer Metropolregion angewiesen sind. Auf dem Zulauf von Lübeck wird es nur partiell von RE8/RE80 umgesetzt. Für eine umfassende Realisierung bedarf es einer S4 „Rahlstedt – Hamburg Hbf“. Nach ihrer Inbetriebnahme ist die RB81 in einen Metroexpress ohne Halt zwischen Rahlstedt und Hamburg Hbf zu überführen. Eine S4 bis Ahrensburg im 20 Minuten-Takt (außer HVZ) wäre mangels Synchronisation mit dem Stadtbusverkehr Ahrensburg im 1/h2-Takt nicht verkehrsgerecht. Die Knotenstudie Hamburg aus dem Jahr 2009 empfiehlt zudem, dass alle RE-Züge (außer den beiden Sprinter-Paaren „Hamburg – Lübeck“) in Ahrensburg halten.
Die Beschlussvorlage 2017/003 „Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der geplanten S-Bahnlinie 4“ zur Sitzung von Umwelt- und Bau/Planungsausschuss am 15.02.2017 zeigt, dass die Stadtverwaltung Ahrensburg das „Schnell-Langsam-Konzept“, welches ebenso auf den Zuläufen von Uelzen/Lüneburg und Bremen/Rotenburg/Tostedt realisiert ist, sowie die weiteren verkehrspolitischen Empfehlungen entweder nicht verstanden hat oder sich darüber hinweg setzen will. Im Übrigen ist die Bezeichnung der Beschlussvorlage irreführend; denn die Lärmschutzmaßnahmen gelten nicht einer S4, sondern dem um ca. 20 dB höheren Geräuschpegel von Güterzügen (inkl. Gefahrguttransporten auf der Schiene).
Das methodische Vorgehen bei der Planung von Verkehrsanlagen gibt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Teil 3, Abschnitt 4, Anlage 13, vor. Sie beschreibt die Grundleistungen und die Besonderen Leistungen bei Vorplanung (Leistungsphase/Lph 2) und Entwurfsplanung (Lph3). Danach hätten in Lph 2 eine Nutzen-Kosten-Analyse und die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen und in Lph 3 fortgeschrieben werden müssen. Erst dann sieht Lph 3, Grundleistung (i), vor, dass die Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten ermittelt und die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen festgelegt werden.
Die Stadtverwaltung Ahrensburg wäre gut beraten, ihr Vorgehen an der HOAI zu orientieren und die „Standardisierte Bewertung S-Bahn S4“ abzuwarten, bevor sie selbst über deren Verkehrsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit entscheidet und Haushaltsmittel für Untersuchungen zu Schallschutzmaßnahmen an der Strecke 1120 einsetzen will.