Grüne: Radfahrer sollen Straßen in Ahrensburg gleichberechtigt mit Autofahrern teilen

Dass sich die Grünen vom Bündnis90 in Ahrensburg etwas wundersam benehmen, haben sie gerade im Bau- und Planungsausschuss gezeigt, wo sie sich dagegen ausgesprochen haben, dass der Investor des Lindenhofs für wegfallende Parkplätze eine Abgabe von 500.000 Euro in die Stadtkasse zahlen soll. Und dass die Stadt  jährlich 200.000 Euro ausgibt, um Wurzelschäden an Straßen und Wegen zu beseitigen, wollen die Grünen zukünftig vermeiden, wenn ich das richtig verstanden habe. Und dafür präsentieren sie nun einen “Lösungsansatz”.

Bildschirmfoto 2016-06-03 um 00.14.30Der Stadtverordnete Christian Schmidt, der zugleich umweltpolitischer Sprecher seiner Partei ist, erklärt im Newsletter der Grünen: “Unser Lösungsansatz dazu ist, dass der Radverkehr gleichberechtigt zum Kfz-Verkehr auf die Fahrbahn gebracht wird. Dann könnten die FahrradfahrerInnen die gleiche ‘meist ebene’ Fläche nutzen, wie die Autos.”

Über einen solchen “Lösungsansatz”  kann ich mich nur lustig machen. Denn meiner Meinung nach bedeutet es, dass in einem solchen Fall alle Fahrräder mit Airbags ausgerüstet sein müssen und eine Helmpflicht für Kinder und Erwachsene gesetzlich vorgeschrieben wird. Außerdem: Eine gleichberechtigte Nutzung der Straße von Auto- und Radfahrern verlangt auch nach einer Gleichbehandlung bei steuerlichen Abgaben, was meint: Radfahrer müssen dann auch eine Radsteuer bezahlen. Darüber hinaus wird eine Radversicherung analog zur Kfz-Versicherung fällig, die bei Unfallschäden durch Radfahrer haftet. Und: Warum müssen Autofahrer in Ahrensburg für Parkplätze zahlen, Radfahrer dagegen nicht…?!

Und was ist mit Rollator-Benutzern, die auf dem Innenstdtpflaster ihre Probleme haben? Dürfen die dann auch auf der Straße schieben? Oder sollen die etwa ungleicher behandelt werden als Radfahrer, Herr Schmidt?

Und überhaupt: Was ist mit Tretrollerfahrern und mit Rollschuhläufern, Inline-  und Skateboardfahrern – sollen die vielleicht gegenüber Radfahrern im Nachteil sein…?

Nein, natürlich nicht. Und wenn die Straßen in unserer Stadt zu voll werden, dann sollen die Autofahrer ihr Kfz doch stehen lassen und sich mit dem Rad auf die Straße machen! Oder mit dem Rollator.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 3. Juni 2016

6 Gedanken zu „Grüne: Radfahrer sollen Straßen in Ahrensburg gleichberechtigt mit Autofahrern teilen

  1. Thomas H.

    Hallo Herr Dzubilla,
    Sie meinen, dass die Grünen in Ahrensburg sich etwas “wundersam” benehmen. Ich nenne dieses Verhalten bürgerfeindlich , siehe Abstimmungsverhalten zur Lindenhofbebauung.
    Beste Grüße
    Thomas H.

  2. Wolfgang König

    Ich meine, dass Radfahrer schon lange gesetzlich verflichtet sind, die Fahrbahnen zu benutzen, dass Radwege nicht mehr gebaut sondern abgebaut werden. Dass Kinder bis acht Jahre (???) Gehwege benutzen dürfen.
    Der ADAC hat vor einigen Jahren in der ADAC-Vereinszeitung die neue rechtslage der Fahrradfahrer dargestellt mit Unfallgefahren und Versicherungsschutz.
    Die AfD hat auch des öfteren seltsame Gedanken. Sind die verwandt??

  3. "Ahrensbürger"

    Hallo Herr Schmidt,
    was meinen Sie mit “meist ebene Fläche”?
    Fragen Sie mal Herrn Schott, in welchem Zustand sich die Straßen in Ahrensburg befinden.

    1. Observator

      Nicht ungeduldig werden, lieber “Ahrensbürger”! Der Herr Schmdit arbeitet noch an seiner Antwort auf Ihre Frage. Oder er negiert sie einfach, wie Ahrensburger Politiker das so gerne tun, wenn sie selber nicht wissen, was sie sagen sollen. Die meisten sagen dann nichts – wie auch in den Stadtverordnetenversammlungen immer wieder zu hören ist!

  4. Cool

    Haben Sie einen Führerschein? Dann kennen Sie sicher auch §2 der StVO, nach dem Fahrräder, so wie alle Fahrzeuge, generell die Fahrbahn benutzen müssen!
    Generell sind auch alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Einem Radfahrer die Vorfahrt nehmen, nur weil er eben kein 40-Tonner ist, werden Sie hoffentlich nicht. Gleiches gilt auch für Fußgänger, Rollator-Benutzer usw.
    Zur Steuer: Die KFZ-Steuer gilt in D nur für Kraftfahrzeuge und ist obendrein abhängig vom CO2-Ausstoß, da kommen die Fahrräder generell gut weg. Ebenso schaut es mit der Versicherung aus. Die ist nämlich nur für Fahrzeuge ab einer bestimmten Geschwindigkeit erforderlich, weshalb es durchaus auch Fahrräder gibt, die versichert werden müssen.
    Wenn Sie diese falschen Behauptungen mal löschen würden, was bleibt dann noch von Ihrem Beitrag? Richtig: Nichts!

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Aaah, unser Troll ist wieder da! Sie schreiben: “§2 der StVO, nach dem Fahrräder, so wie alle Fahrzeuge, generell die Fahrbahn benutzen müssen!” Und mit dieser Behauptung erklären Sie von vornherein, dass Sie keinen Durchblick haben. Es besteht durchaus die Pflicht, Radwege zu benutzen. Und: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr dürfen überhaupt nicht auf der Straße fahren, müssen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Außerdem: Ich habe keine “Behauptungen” von mir gegeben, sondern Forderungen gestellt wie z. B. einen Airbag am Fahrrad und Pflicht für Sturzhelme. Aber als alter Troll gehen Sie darüber natürlich hinweg.

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