Die Firma ft-management verwendet für ihre Werbung zur Ahrensburger Musiknacht das offizielle Wappen der Stadt Ahrensburg. Eine unbefugte, private Werbung mit öffentlichen Wappen und Dienstflaggen ist aber untersagt, sagt der Gesetzgeber, da es beim Bürger sonst den Eindruck erweckt, es handele sich dabei um eine offizielle Veranstaltung der Stadt.
Felizitas Thuneke verwendet in ihrer Werbung für die Musiknacht seit Jahren nicht nur den Namen und den Werbetext des Bürgermeisters, sondern sie druckt dazu auch das Stadtwappen ab – wenn Sie sich die nebenstehende Abbildungen bitte mal anschauen wollen!
Auf der Online-Page anwalt.de wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Verwendung von Wappen und Dienstflaggen eine Ordnungswidrigkeit sein kann (§ 124 OWiG) und mit Geldbußen geahndet werden könnte.
Da Michael Sarach nach offizieller Aussage von Felizitas Thuneke zum Team von ft-management gehört, wird er seiner Teamchefin möglicherweise die Genehmigung erteilt haben, das Stadtwappen von Ahrensburg für kommerziellen Eigennutzung zu verwenden.
Ob Michael Sarach diese Genehmigung aber so ohne weiteres geben darf, wage ich zu bezweifeln. Denn mit seinem Kopf und dem Stadtwappen wird den Bürgern suggeriert, dass es sich bei dem privaten Musik-Event um eine offizielle Veranstaltung der Stadt handelt. Aber Stadtjurist Thomas Reich wird das sicherlich rechtlich geprüft haben – obwohl ich am rechtlichen Fachwissen des städtischen Justiziars so meine begründeten Zweifel habe. Und darum sollten Sie, Herr Reich, hier noch einmal nachlesen!
Es würde mich gar nicht wundern, wenn Frau Thunecke bei Inserenten und Sponsoren mit einem persönlichen Empfehlungsschreiben des Bürgermeisters aufgetaucht ist, um dort Gelder zu akquirieren.
Aber eines muss man ihr lassen: Sie ist schon geschäftstüchtig, die Frau Thunecke! Wenn ich überlege, dass sie den Lokalen, in denen die MusikNacht stattfindet, keinen Cent für die Miete zahlt, sondern im Gegenteil noch viele Euros kassiert — dann ist das schon ein genialer Coup! Und unser Gut-gelacht-Michi bekommt bestimmt eine Eintrittskarte gratis, wetten, dass…?!
Dabei fällt mir ein: Hat Frau Thunecke eigentlich schon das Geld für den Bodentest damals auf dem Rohrbogengelände an die Stadt erstattet, Herr Bürgermeister?
Der Justiziar der Stadt Ahrensburg hat klar gesagt, dass das Benenfizkonzert für die Flüchtlinge eine Privatveranstaltung gewesen ist. Wenn das schon für das Benefizkonzert galt, dann gilt das noch viel mehr für die Ahrensburger Musiknacht. Die Ahrensburger Musiknacht wird veranstaltet von der Firma der Unternehmerin Thunecke , mit dem Ziel, dass die Firma dieser Unternehmerin größtmögliche Gewinne erzielt. Die Schirmherrschaft des Bürgermeisters für diese Veranstaltung bedeutet demnach nichts anderes, als dass der Bürgermeister mit seinem Namen und gegebenenfalls mit den Insignien der Stadt einer privaten Firma zu deren Gewinnoptimierung verhilft. Die Frage, ob diese Tätigkeit mit dem Amtseid des Bürgermeisters, für das Allgemeinwohl der Bürger dieser Stadt zu sorgen, überhaupt vereinbar ist, wurde bislang von keiner Seite gestellt. Gegebenenfalls wäre das Verhalten des Bürgermeisters als eine nicht mit dem Amtseid eines Bürgermeisers vereinbare Nebentätigkeit oder als Begünstigung einer einzelnen Privatunternehmerin zu bewerten.
Beste Grüße
Thomas H.
Entscheidend für die Einordnung der “Ahrensburger Musiknacht” ist das, was der Justiziar der Stadt über das von Frau Thunecke im vergangenen Hebst organisierte so genannte Benefizkonzert für Flüchtlinge gesagt hat. Dies war laut Justiziar Reich eine reine Privatveranstaltung.
Interessant ist die Tatsache, dass der Bürgermeisterr selbst in seinem Grußwort zur Ahrensburger Musiknacht den Eindruck erweckt, als ob es sich hier nicht um eine Privatveranstaltung , sondern um eine Veranstaltung der Stadt Ahrensburg handeln würde. Könnte dies nicht bedeuten, dass sowohl die Sponsoren als auch die Besucher und womöglich auch die auftretenden Musiker aufgrund dieser Äußerungen und der Schirmherrschaft des Bürgermeisters über den wahren Charakter dieser Veranstaltung getäuscht werden?
Gegen Privatveranstaltungen ist nichts einzuwenden. Nur sollte der Charakter einer derartigen Veranstaltung auch öffentlich klar gemacht werden. Offensichtlich gehört es hier zum Geschäftsprinzip der Ahrensburgerr Musiknacht, dass der private und gewinnorientierte Charakter dieser Veranstaltung gezielt verschleiert wird . Interessant ist zudem , dass der Ahrensburger Bügermeister nicht zwischen den Anforderungen an die Überparteilichkeit des Amtes und der Unterstützung für eine Privatfirma zu unterscheiden vermag. Würde der Bürgermeister den Anforderungen des Amtes wenigstens ansatzweise genügen , müsste er unverzüglich auch die Schirmherrschaft und die Promotion der Veranstaltung “Music for Free” übernehmen.
In der Stadtverorodnetenversammlung sitzen mehrere Juristen. Und es sieht ganz danach aus, als ob weder diese Juristen noch die übrigen Stadtverodneten diese Problematik auch nur ansatzweise erfasst hätten.
Das ist ja bekannt, dass Politiker für private Firmen arbeiten, wenn sie ihr Amt aufgegeben haben. Dass aber Politiker während ihrer Amtszeit für eine Privatfirma arbeiten, dürfte ein in Deutschland einmaliger Vorgang sein.
Hinweis: Michael Sarach arbeitet nicht als Politiker in Ahrensburg, sondern als festangestellter Bürgermeister, also als Amtsperson und Beamter.
Dann ist es ja noch viel schlimmer, denn ein Beamter schwört einen Amtseid.
Zum Amtseid des Landes Schleswig- Holstein gehört folgender Passus: ” Ich werde …. Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben.”
Britta
Deshalb beschirmt er ja auch die Veranstaltung “Music for free” am 30.4., deren Erlös wohltätigen Zwecken zugute kommt.
(Verspäteter Aprilscherz – Verzeihung!)
Amtsgeschäfte? Man erkennt doch schon seit ewiger Zeit, dass Michael Sarach mehr fürs Showbusiness übrig hat.
Ob er die Werbetexte für die Veranstaltung in seiner Freizeit verfasst? Oder möglicherweise während seiner Arbeitszeit….????