…das ist Folgendes: New York hat die Freiheitsstatue, und Ahrensburg hat den Muschelläufer. Beides sind Symbolfiguren. Die Freiheitsstatue verkörpert Libertas, die römische Göttin der Freiheit. Und der Muschelläufer verkörpert genau das Gegenteil, er ist das Sinnbild für Unterdrückung der Bürger einer Stadt durch ihre Verwaltung.
Vor genau sieben Jahren haben die Stadtverordneten beschlossen, dass der Muschelläufer vom Rondeel versetzt wird. Frage: Warum steht der Blaumann immer noch am selben Fleck und glotzt von oben herab? Kurz gesagt: Weil der Bürgermeister damit deutlich sichtbar zum Ausdruck bringen möchte, wer in der Stadt das Sagen hat, nämlich Er, der Meister aller Schafe Bürger.
Es gab vor acht Jahren eine öffentliche Umfrage, und es gab damals auch eine Unterschriften-Sammlung, die beide den Wunsch hatten, das Plastikmonster vom Rondeel zu nehmen. Ich will gar nicht näher auf alles eingehen, was in der Zeit danach passiert ist; entscheidend ist heute allein das, was nicht passiert ist, nämlich die Versetzung der umstrittenen Jahrmarktfigur vom Rondeel hin zum Bahnhof. Zwar ergibt die Figur an dieser Stelle auch keinen Sinn, aber dort stört sie nicht derart wie gerade auf dem historischen Rondeel in der Mitte unserer Stadt.
Aber der Blaumann soll dort offensichtlich stehen bleiben. Um den für unmündig erklärten Bürgern tagtäglich vor Augen zu führen: In Ahrensburg gibt es keine parlamentarische Demokratie, sondern hier herrscht die rote Diktatur der Verwaltung, die mit Pepper (SPD) begonnen und mit Sarach (SPD) fortgeführt wird. Da hackt die eine Krähe der anderen doch den Blaumann nicht weg!
Was den Bürgern bleibt, ist die Ohnmacht im Vorübergehen.
Das Standbild wurde doch schon amtlich kastriert insofern, als man die Geräusche gestoppt hat, die aus der Muschel kamen, die in Wahrheit eine Schnecke ist. Meine Anregung: Könnte man dort nicht neue Geräusche einbauen z. B. solche von einer Toilette, damit der Bürger nicht nur sehen, sondern auch hören kann: Auf meine Meinung wird gesch…..!? 😉
Sinnbildlicher wäre es doch, der Kletterlust der Kinder auf dem Blaumann Rechnung tragend, einen Käfig, pardon, ein Klettergerüst um ihn herum zu bauen. Spielgeräte sind in der Gegend doch sehr beliebt.
Wie ich schon mehrfach erwähnt habe, bedarf es für ein Klettergerüst auf dem Rondeel nicht des Blaumannes. Und ich habe schon wiederholt darauf hingewiesen: Die Stadt benennt die Figur als “bespielbares Kunstwerk”. Der TÜV verlangt deshalb einen fallbremsenden Belag um dieses Spielgerät. Der Bürgermeister verweigert das.
Ich frage mich kopfschütttelnd, wie es möglich ist, dass dieses “bespielbare Kunstwerk” immer noch ohne Fallschutzmatten da stehen darf! So ein Fallschutz ist ziemlich teuer – aber der alte Marstallschuppen ist doch noch etwas kostspieliger; der Fallschutz würde nicht einmal 1% dieser Summe (1 Million €!) kosten. Wenn ringsherum Sand oder Gras wäre, würde ich mich diese Kommentares enthalten.
Wenn sich im Rahmen der Benutzung dieses Kunstwerks ein Kind ernsthaft verletzt, hat die Stadt ein RIESIGES Problem, das leicht Hunderttausende kosten kann! Bislang war nur Glück im Spiel, dass noch nichts passiert ist.
Bei Schulen sind die Auflagen so streng, dass die Kosten für den Fallschutz noch einmal halb so hoch sein können wie die für das Spielgerät, d.h. Tausende €!
Rund um die Spielgeräte in der Großen Straße unter den Linden wurde der Fallschutz mit viel Aufwand erneuert. Unser Bürgermeister kann nun seine Position mit Nebeneinkünften aussitzen. Was interessiert da der Muschelläufer?
Nanu? Der Mail-Kopf steht nun am Ende der Mail? das verwirrt.
Sehr geehrter Herr Thomas Groth,
angesichts Dzubillas Lieblings-Symbol „Blaumann“ lade ich Sie ein, nicht über die Frage zu streiten, ob diese oder jene „Kunst“ genau das ist oder nicht.
Kommentieren Sie bitte anhand von drei Beispielen meine Frage:
Dürfen sich Bürger vom Joch der Zwangsbeglückung befreien?
Und insbesondere dann, wenn sie dieses „Glück“ bezahlen und genießen müssen, ob sie wollen oder nicht ?
1. Beispiel:
„Blaumann“: Die Bürger wurden gezwungen, das Geschenk-von-oben anzunehmen.
Sie müssen die hohen Reparaturkosten bezahlen und müssen hundert Jahre das Geschenk genießen – auf dem Rondeel. Darf man das der nächsten Generation zumuten ?
2. Beispiel:
„SchülerInnen-Kunst“ auf Schaltkästen an jeder Straßenecke:
Die Bürger haben für dieses „Geschenk“ nichts bezahlt. Müssen sie es zum Ausgleich auf ewig genießen?
3. Beispiel:
„Badlantic“: Die damaligen Volksvertreter haben viel fremdes Geld genommen und dafür ein Spaßbad errichten lassen. Deren Nachfolger überlegen bereits wenige Jahrzehnte später ernsthaft über einen Abriss nach, weil die Folgekosten nicht mehr zu bezahlen sind.
Frage: Wessen „Spaß“ hat in diesem begrenzten Zeitraum wie viel Steuergeld gekostet?
Für Ihr Nachdenken könnten folgende Gedanken hilfreich sein:
0 Gibt es übergeordnete Interessen der Allgemeinheit?
0 Sollte ein Verschönerungsverein gegründet werden?
0 Welche Rolle hat Anmaßung gespielt?
HJL
Sehr geehrter Herr Lange,
ich denke, Sie wollen oder können nicht verstehen, worum es mir geht.
Ich habe nie bestritten, dass es Dinge gibt, die kritikfähig und diskussionswürdig sind. Allerdings habe ich da eine höhere Schmerzgrenze als Sie.
Schauen Sie doch mal nach vorne (das tue ich alter Sack auch noch), seien Sie freundlich, akzeptieren Sie auch andere Meinungen und bleiben Sie sachlich.
Viele Grüße
Thomas Groth
PS: Ich will nicht bestreiten, dass ja vielleicht auch ich derjenige bin, der Sie nicht versteht…….. Das ist manchmal nicht so einfach.