Betreff: 2015/4711/KW1189/394757-HDA 0815-LmaA

Gerade habe ich Online-Banking gemacht, damit meine Gläubiger mir keine Mahnung schicken sollen. Mitunter jedoch bekomme ich eine Mahnung, obwohl ich mir absolut sicher bin, dass ich diese Rechnung bezahlt habe. Was ich dabei allerdings nicht bemerkt hatte: Der Betrag war zurückgekommen, weil…

Brainwork Logo…ja, weil ich mich bei der Eingabe der Kontonummer vertippt hatte. Und weil die IBAN-Nummern so lang sind, kann es leicht passieren, dass man dabei mal eine falsche Taste drückt. Doch häufig haben die Firmen selber Schuld, wenn so etwas passiert, denn:

Man kann eine IBAN-Nummer auf der Rechnung “in einem Stück” angeben, oder man macht Zwischenräume, wie es auch die Banken tun. Wenn die lange Zahl aufgeteilt wird in kleinere Einheiten, dann ist das übersichtlicher und das Abschreiben wird dadurch erleichtert. Weshalb  Firmen das auf ihren Rechnungsformularen unbedingt tun sollten, denn sie wollen doch ihr Geld reibungslos aufs Giro bekommen, oder?

Apropos: Kennen Sie auch die endlos langen Zahlen, manchmal auch noch mit Buchstaben versehen, die man bei Begleichung einer Rechnung unter “Betreff” angeben muss? Die sind mitunter ellenlang – besonders bei Behörden! Und ich frage mich: warum? Soll der Kunde damit bestraft werden, bzw. der Einzahler vor einen Test gestellt werden? Warum, um alles in der Welt, ist es für einen Rechnungsaussteller nicht möglich, seine Rechnungsnummern so anzugeben wie zum Beispiel: HD 179?! Und wenn der Betrag eingeht, dann ordnet der Computer die Einzahlung automatisch zur betreffenden Rechnung ein.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 14. Juli 2015

8 Gedanken zu „Betreff: 2015/4711/KW1189/394757-HDA 0815-LmaA

  1. Lonny

    Lieber Herr Dzubilla!
    Herzlich willkommen im Club der IBAN – Geschädigten! Endlosnummern und dann noch auf den Rechnungen, unter Bankverbindung, Zahlen in der Größe eines Fliegenpups…ohne Lupe ist es doch kaum zu lesen!!!! Das bringt besonders viel Spaß, wenn sie wie ich…diverse Rechnungen…dank Poststreik…überweisen müssen!

    Herzliche Grüße Lonny

    1. Frau Behnemann

      Äh, “Fliegenpups”…? Wie groß ist denn so ein “Fliegenpups”, den Sie offenbar mit bloßem Auge erkennen….? (Ich erkenne noch nicht mal einen Elefantenpups mit bloßem Auge!) 😉

      1. Lonny

        Liebe Frau Behnemann!

        Ich habe nur versucht das Wort Fliegensch…zu vermeiden! Wie wäre es mit Fliegenkötel??? Kann ich Sie damit fröhlich stimmen? 🙂 Liebe Grüße Lonny

  2. Wolfgang König

    Hallo, Herr Dzubilla,
    Ihr Problem ist einfach und viele Rechnungsteller haben es auch schon begriffen – nur die Unnachdenklichen nicht, die offenbar selber keine Überweisungsträger ausfüllen oder ein PC-Hirn haben,
    Die BIC-Kombination können Sie schon einmal vergessen. Die ist nicht nicht mehr erforderlich. Meine IBAN ist einfach. Die habe ich im Kopf: Prüfnummer DE69 für meine Bank. 20010020 meine alte Postleitzahl und dann eine “0” als Lückenfüller. Danach kommt meine Kontonummer in der alten Form.
    So sind auch die IBAN aller anderen Kunden des internationalen Zahlungsverkehrs aufgebaut. Schweden hat es mir schon vor 15 Jahren gezeigt. Auch viele Zahlungsempfäger in Schweden sind schon zu Viererblocks übergegangen. Auf vielen Überweisungsträgern sind schon IBAN-Nummern in Viererblocks dargestellt. Und jedem ist freigestellt, nach der Prüfnummer Endlosnummern in Vierziffern-Felder selber durch Punkte oder Striche einzuteilen.
    Mit informat-i-e-fen Grüßen
    Wolfgang König

    1. Sabine Heinrich

      Erbsenzählerische Anmerkung, lieber Herr König: Sie haben früher Ihre Postleitzahl (20010020) auf den Überweisungsträgern angegeben? Zufall: Meine Bankleitzahl sah genau so aus. Nichts für ungut! 😉
      S. Heinrich

  3. Wolfgang König

    Hallo, Herr Dzubilla,
    mit der von Ihnen dargestellten IBAN hätte auch der gutwilligste Empfänger erhebliche Probleme. Aber zumindest scheint Ihre eigene IBAN zu stimmen, denn sonst würden Sie keine Rücküberweisungen bekommen. Rücküberweisungen sind kostenpflichtig. Die Gebühren können Ihnen abgezogen werden.
    Mit gebührenpflichtigen Ratschlägen
    Wolfgang König

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