Keiner weiß soviel wie alle. Auch der Blogger nicht. 😉 Aber ich habe noch aus meiner Schulzeit in Erinnerung, was mein Lehrer uns Kindern im Unterricht immer gesagt hat, und zwar: “Wenn Du etwas nicht weißt, dann kannst Du fragen!” Und deshalb frage ich heute die Leser von Szene Ahrensburg.
Zur Einleitung: In der letzten Stadtverordneten-Versammlung gab es einen Punkt in der Tagesordnung, der nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung nicht öffentlich beraten wurde, sondern geheim. Hierbei ging es um eine “Grundstücksangelegenheit”, so konnte der ahnungslose Bürger der Tagesordnung entnehmen, bevor er den Marstall verlassen musste.
Der Stormarn-Beilage konnte man gestern entnehmen: “Ahrensburgs Politik stimmt für Gewerbegebiets-Verkauf an WAS”. Und das war das Thema, das unter Ausschluss der Bürger behandelt und entschieden wurde. Und woher weiß der Wendler von der Stormarn-Redaktion von der Entscheidung im Geheimverfahren? Wendler berichtet, dass Bürgermeister Michael Sarach ihm das verraten hat.
Kurzum: Verwaltung und Politik haben in geheimer Runde beschlossen, ein städtisches Grundstück im Osten des Gewerbegebietes Beimoor-Süd an die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn (WAS) zu verscherbeln, bzw. beschlossen, das tun zu wollen. Und da beginnen auch schon meine Fragen:
Warum war die Abstimmung geheim? Gab es dort etwas für die Bürger, denen das Grundstück gehört, zu verbergen? Und warum vermarktet die Stadt das Gebiet nicht selber, um den vollen Erlös zu erwirtschaften? Dem Bericht der Stormarn-Beilage ist zu entnehmen, dass der Käufer, also die WAS, das auch nicht tut. Sondern man lese und staune: Die WAS kann jetzt Gespräche mit einem Dritten führen, um das Gewerbegebiet zu vermarkten, nämlich das Berliner Unternehmen Aldinger & Fischer, das sich die Nasen schon mehrfach in Ahrensburg vergoldet hat. Und diese Firma wiederum ist auch nur ein Zwischenhändler im Geschäft und sucht nach Firmen, die sich dort ansiedeln wollen.
Meine Fragestellung geht weiter: Wenn die Stadt Ahrensburg sich schon nicht selbst um die Vermarktung kümmert – wieso verkauft sie das Grundstück an den Zwischenhändler WAS statt direkt an Aldinger & Fischer…? Und wenn noch eine Zusatzfrage erlaubt ist: Warum wurde das Areal nicht öffentlich ausgeschrieben, um den Höchstpreis für die städtische Kasse zu erzielen? Laut Aussage des Bürgermeisters stehen Firmen doch Schlange vor der Rathaustür, um sich in Ahrensburg niederzulassen, oder habe ich das falsch verstanden…?
Da alle drei Bürgermeister-Kandidaten in der geheimen Abstimmung anwesend waren, bitte ich sie hiermit um öffentliche Auskunft.
Hallo Herr Dzubilla,
Demnächst wird die Firma Tesa von Hamburg nach Norderstedt ziehen. Dies war nur möglich, weil der Norderstedter Bürgermeister auf die Firma zugegangen ist und den Deal persönlich gemanagt hat. Eine derartige ökonomiache Weitsicht und ein derartige Übernahme von Verantwortung scheint in Ahrensburg undenkbar . Ahrensburg hat mit dieser Entscheidung die Möglichkeit verschenkt , die wirtschaftliche Zukunft selbst in die Hand zu nehmen!
Beste Grüße
Thomas H.
Lieber Herr Dzubilla, nach all Ihren Fragen beantworten diese wiederum Ihre Frage, ob Sie als Moderator bei der öffentlichen Vorstellung und Diskussion der BM-Kandidaten ausgewählt werden: Sie werden nicht, denn Sie fragen einfach zuviel. Und das ist fraglos nicht erwünscht bei Politik und Verwaltung in dieser unserer Stadt. Aber könnten Sie sich nicht als vierter BM-Kandidat bewerben, ganz einfach, um bei allen Diskussionen hautnah dabei zu sein, um Fragen zu stellen…? 😉
Aber, aber Herr Dzubilla,
inzwischen ist es doch wohl hinreichend bekannt:
Das Ahrensburg Grundprinzip
§ 1
Grundstück einkaufen – damit beim Weiterverkauf den notleidenden Zwischenhändlern und Investoren geholfen wird.
(Z.B.: Erlenhof, Beimoor-Süd usw.)
§ 2
Die Richtlinie beschließen – damit etwas da ist, gegen das verstoßen werden kann.
(Z.B.: Baumschutzsatzung in der Großen Straße, B-Plan Nr. 43 in der “Rampengasse”, Einzelhandelsgutachten zur Rettung der Innenstadt usw.)
§ 3
Die Kommune Ahrensburg darf gegen Bundesrecht verstoßen.
(Z.B. “Rampengasse”, “Alter Klinik” usw.)
§ 4
Das unverbindliche “Konzept” am Morgen,
verhindert den verbindlichen “Plan”,
der verbunden ist mit Kummer und Sorgen.
(Z.B.: ISEK, Verkehrs-Konzept, Einzelhandelsgutachten usw.)
§ 5
Nicht verzagen – zuerst einen externen Berater befragen.
§ 6
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist unbekannt.
§ 7
Information bedeutet Nicht-Information bedeutet: WIR machen das schon.
§ 8
Nur Wählerinnen und Wähler werden gebraucht – keine störenden Bürger.
§ 9
Niemand muss aufwachen, der auf einem Ohr blind ist.
§ 10
? ? ?
HJL
Hier die Nachlieferung von
§ 10
WIR in Verwaltung und Politik geben Geld aus,
das uns nicht gehört –
damit unsere Kinder Schulden erben,
die sie niemals mehr zurückzahlen können.
(Historiker stellen allerdings fest,
dass in diesen Fällen ein “Krieg” helfen konnte –
oder in heute aufgeklärten Zeiten “Europa”).
HJL
Also, Herr Dzubilla,
Sie wissen doch, dass die eine Hand die andere wäscht und dass die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Auch Geschäftstreibende sind sich trotz Korruptionsgesetze sehr nahe. Wir können froh sein, dass unsere Politik nicht impulsiv handelt, sondern viele Jahre zur gewissenhaften Entscheidung benötigt. Hier gibt es nichts Streichbares.
Mit noch tragbaren Grüßen
Wolfgang König