Ich mag keine Mahnungen wegen unbezahlter Rechnungen. Deshalb bezahle ich meine Rechnungen in aller Regel pünktlich. Mitunter jedoch passiert es, dass ich bei der Online-Überweisung die Kontonummer nicht korrekt eingegeben habe. Dann kommt der Betrag zurück. Und wenn ich das nicht bemerke, dann bekomme ich eine Mahnung vom Rechnungsaussteller. Vermutlich haben Sie solches Missgeschick ebenfalls schon mal erlebt.
Soeben habe ich eine Mahnung bekommen. Von meinem Schornsteinfeger, der seine Rechnung aus dem Februar 2014 zur Zahlung anmahnt. Und siehe hier: Am 19. März hatte ich überwiesen, und am 20. März ist der Betrag wieder gutgeschrieben worden, ohne dass ich das damals registriert habe. Und mein Steuerberater auch nicht.
Das alles wäre kein Thema, über das ich in meinem Blog berichten würde, wenn nicht die Mahngebühr wäre. Und die beträgt nach Angaben des Schornsteinfegers “marktüblich” 5% von der Rechnungssumme.
Ich habe überwiesen. Und dabei gedacht: Der Schornsteinfeger könnte glücklich sein, wenn all seine Kunden sich mahnen ließen, bevor sie die Rechnungen bezahlen. Denn auf welcher Bank bekommt man heute noch 5% Zinsen auf Guthaben, und das auch auch für ca. 10 Monate?!
Da hat der schwarze Feger aber wirklich Schwein gehabt. Vielleicht arbeitet er mit seiner Bank zusammen?
(Ne, sollte natürlich bloß ein Gag sein 🙂 )