Im vergangenen Jahr hat Dr. Michael Eckstein dem Blogger von der Szene Ahrensburg über einen Hamburger Rechtsanwalt eine Abmahnung schicken lassen, weil ich auf Szene Ahrensburg etwas veröffentlicht habe, das dem Stifter-Doc missfallen hatte. Und obwohl ich dem Abmahnanwalt erklärt hatte, dass sein Mandant vermutlich begriffsstutzig sei, hat der Advokat sich nicht davon abhalten lassen, Klage gegen mich beim LG Hamburg einzureichen. Und wie ich es nicht anders erwartet hatte, hat der Richter die Anklage als unberechtigt abgewiesen und dem Antragsteller sämtliche Kosten dafür auferlegt.
Die Kosten: Das ist die Rechnung des Anwalts von Eckstein. Und das ist die Rechnung meines Anwalts. Und dazu die Gerichtskosten. Summa summarum: Dr. Michael Eckstein hatte sich Kosten von rund 2.500 Euro eingehandelt, weil er nicht begreifen wollte oder konnte. Und damit kommt ich zum Kasus knacksus und frage:
Von welchem Geld hat Stifter Eckstein diese rund 2.500 Euro wohl gezahlt? Aus seiner privaten Tasche vermutlich, oder? Oder etwa mit Geld der BürgerStiftung Region Ahrensburg und hier womöglich vom Spendengeld der Bürger aus der Aktion “100 mal 100 Euro”…?
Ich hätte Dr. Michael Eckstein schon vielfach per Anwalt abmahnen lassen können. Auch aktuell wieder, wo der Mann auf seinem Portal immer wieder Werbung veröffentlicht hat, die er nicht als Anzeige gekennzeichnet hat, damit er mit dieser Täuschung von Lesern möglicherweise mehr Klicks erzielt, die ihm Geld via Google einbringen – siehe die Abbildung rechts! Und das könnte man auch als Betrug bezeichnen, weil Eckstein damit gegen das UWG verstößt – siehe die nachfolgende Abbildung links!
Da ich den Mann diesbezüglich aber tatsächlich für begriffsstutzig halte und weiß, dass Begriffsstutzigkeit ein Symptom einer Krankheit sein kann, die das Denken und die Sprache beeinflusst, nehme ich davon Abstand, ihn diesbezüglich abmahnen und möglicherweise sogar verklagen zu lassen. Bereits in Vergangenheit habe ich die Frage gestellt, ob Dr. Michael Eckstein überhaupt geschäftsfähig ist, wenn er nachweislich immer wieder gegen das UWG verstößt. Eine Antwort darauf habe ich bis heute nicht bekommen, sodass ich sie mir selber gebe, wenn Sie wissen, welche ich meine.
Und aus gegebenem Anlass halte ich außerdem fest: Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Geltendmachung von unberechtigten Abmahnkosten ein Betrug und damit strafbar für Anwalt und Abmahner ist (BGH, Urteil vom 8.2.2017, 1 StR 483/16). Quelle: (BGH, Urteil vom 8.2.2017, 1 StR 483/16). Ob der Advokat von Eckstein das vielleicht nicht weiß…?
Mein guter Rat: Ich lege allen Mitbürgern in der Region Ahrensburg nahe, es sich dreimal zu überlegen, bevor sie irgendeiner Aufforderung des BürgerStifters und Spendengeldsammlers Eckstein und seiner Helfershelferin Carmen Lau Folge leisten, zumal dann, wenn er sein spezielles Interesse an den Testamenten von Bürgern bekundet.
Und dass der Förderverein St. Johannes dem Mann eine PR-Veranstaltung der BürgerStiftung im Gotteshaus ermöglicht, könnte bedeuten, dass in diesem Tempel auch Händler und Geldwechsler ihren Geschäften nachgehen können, wenn der Förderverein dadurch Spendengelder akquirieren kann. 😇 Und aus der Werbung der BürgerStiftung auf dem kommerziellen Werbeportal von Eckstein können Sie erkennen, wer im Mittelpunkt dieser Veranstaltung in der St. Johanneskirche steht: Grinsekasper Eckstein natürlich, wer denn sonst?! – siehe die Abbildung!
POSTSKRIPTUM: “Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.”
Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Und der Stein liegt so lange am Eck, bis er fällt.