Redakteurin als Texterin für Immobilienwerbung – ist so etwas auflagefördernd?

Schauen Sie sich die Abbildung links an! Es handelt sich dabei um einen Beitrag, der heute online im Stormarnteil vom Abendblatt veröffentlicht worden ist. In diesem Beitrag mit vielen Worten und Bildern geht es um das Angebot einer Maklerin, die ein “Luxus-Anwesen mit Reithalle” verkaufen will, “ein Traum für 2,5 Millionen Euro” in Nienwohld.

Wohlgemerkt: Es ist keine Immobilienanzeige, wie das bei Maklern üblich ist, sondern die Maklerin ist zur Redaktion gegangen statt in die Anzeigenabteilung. Und dort hat die Redakteurin Elvira Maria Nickmann einen Beitrag verfasst, der jede normale Immobilienanzeige in den Schatten des Hauses stellt. Und als zahlender Abendblatt-Leser frage ich mich, ob ich als Abonnent vielleicht einen Rabatt auf den Kaufpreis von 2,5 Millionen Euro bekomme, oder warum das Angebot redaktionell veröffentlich worden ist.

Und dann habe ich da noch eine weitere Abbildung in diesem Zusammenhang. Sie zeigt die Auflagenentwicklung vom Abendblatt-Stormarn vom 4. Quartal 2023 zum 4. Quartal 2024. Ich denke, dass ich das hier nicht kommentieren muss mit dem Hinweis, dass es letztendlich die redaktionelle Leistung einer Zeitung ist, mit der die Auflage steht, fällt oder sogar steigt. Und das sollte sich die Immobilien-Werbetexterin mal vor Augen führen:

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 22. Januar 2025

3 Gedanken zu „Redakteurin als Texterin für Immobilienwerbung – ist so etwas auflagefördernd?

  1. Peter Silie

    Ich verstehe Sie nicht, Herr Dzubilla. Das ist doch ein toller Kundendienst von der Redaktion. Und ich vermute, dass gerade Ahrensburger sich nun bei der Maklerin melden werden und ihr die Bude einreißen. Und sie hat ja auch wirklich tolle Fotos gemacht und der Redaktion zur Verfügung gestellt. Gratis für die Veröffentlichung, versteht sich. ;=)

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