Die BILD-Zeitung berichtet vom Boulevard, dass es in München einen Radweg gibt, der breiter ist als die Fahrbahn für Autos daneben – siehe die Abbildung! Als Bürger von Ahrensburg, der täglich den Wulfsdorfer Weg entlang fährt, weiß ich, dass es in Ahrensburg noch eine Steigerung von Nonsens auf der Straße gibt. Denn hier sehen wir, dass der Wulfsdorfer Weg als Radweg neben dem Radweg gekennzeichnet ist, und zwar beiderseits, sodass Schüler hier nebeneinander fahren können und dürfen. So etwas habe ich bislang nur im Schilda des Nordens gesehen, wo der Deppenkreisel, der auch auf dieser Straße liegt, das Symbol ist für das Tun und Treiben von Schildbürgern, die in Rathaus und Politik residieren und regieren. Dass ein paar davon auch ein Rad ab haben, wissen Sie als Leser dieses Blogs.
Und wenn Sie sehbehindert sind, lieber Leser, und deshalb Probleme haben, einen Job zu finden, dann sollten Sie sich bei der Stadtverwaltung von Ahrensburg bewerben, und zwar als Überwachungskraft für den ruhenden Verkehr. Dort können Sie sogar beide Augen zudrücken und werden immer noch bezahlt aus der Stadtkasse fürs Spazierengehen.
Wieso ich das behaupte? Klicken Sie mal zurück auf meinen Blog-Eintrag vom 17. Dezember 2024, wo ich darüber informiere, dass schon seit Tagen ein Lieferfahrzeug auf dem Parkplatz in der Friedrich-Hebbel-Straße steht, das dort die Fußgänger und Radfahrer erheblich behindert – siehe auch die Abbildung rechts!
Es ist kein Geheimnis, dass Szene Ahrensburg im Rathaus unserer Stadt aufmerksam gelesen wird. Es wird mir aber immer ein unergründliches Geheimnis bleiben, warum die Verwaltung nicht auf öffentliche Hinweise reagiert und unverzüglich handelt. Denn es besteht hier eine erhebliche Gefahrenquelle, weil Schüler auf dem Fahrrad ausweichen auf die Fahrbahn und dabei durch Autos gefährdet werden können.
Dass der Bürgermeister mit seinem Dienstwagen offiziell auf dem Bürgersteig fahren darf, sei an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber vermerkt:
Hallo Herr Dzubilla,
es handelt sich in dem Fall in Ahrensburg nicht um einen Radweg.
Das Schild “Fahrrad frei” erlaubt es Fahrradfahren, den Fußweg zu nutzen. dann aber nur in Schrittgeschwindigkeit.
Dass es sich durch dieses Schild um einen Radweg handelt, st ein weit verbreiteter Irrglaube.
Und: Der Radfahrer darf, er muss nicht diesen Weg nutzen.
Bei der Qualität, die man auf dem Bild erkennen kann, ist die Nutzung aber auch nicht besonders attraktiv…
viele Grüße
niaelz
Schauen Sie mal genau hin: Es gibt dort einen Fußweg. Daneben einen Radweg, und zwar auf beiden Seiten der Straße. Das Schild gilt nicht für den Radweg, sondern für den Fußweg.
Ein Radweg wird nicht dadurch zum Radweg, dass er ein separater Weg ist sondern nur und ausschließlich durch das blaue Verkehrszeichen mit dem weißen Fahrrad.
Und dieses gibt es dort nirgendwo. (nicht nur auf dem Bild sondern auch sonst nicht in der Straße)
Also gibt es hier keinen Radweg sondern eine Straße, die auf jeder Seite von zwei Fußwegen begleitet wird, die auch von Fahrrädern benutzt werden dürfen.
In Schrittgeschwindigkeit…
schauen Sie mal genau hin, in die Straßenverkehrsordnung…
Wenn Sie Recht haben, dann würde es die Sache ja noch lächerlicher machen: Zwei Fußwege beiderseits der Straße, die von Radfahrern (nicht nur von Kleinkindern) befahren werden dürfen, und daneben die Fahrbahn als Radweg. So absurd habe ich garnicht denken können!
Als Fußgänger betrachte ich das als Schikane! Genauso wie das Rondeel, das eine Fahrradstraße in der Fußgängerzone ist.
Sie sollten sich doch freuen, dass die vier Radwege beiderseits der Straße auch von Fußgängern benutzt werden dürfen – natürlich nur in Schrittgeschwindigkeit! 😉
Bevor der Minikreisel entstanden ist, gab es nur einen Radweg neben dem Bürgersteig. Mit dem Minikreisel wurde auch die Straße zum Radweg.
@Niaelz Obwohl Radfahrer auf der Straße fahren dürfen, wurden zussätzlich auch noch die vier Bürgersteige für Radfahrer freigegeben. Das verdanken die Radfahrer bestimmt dem ADFC, der nach meiner Information den Antrag gestellt hat, dass Autos auf dem Wulfsdorfer Weg nur noch in Schrittgeschwindigkeit geschoben werden dürfen.
2 Fußwege, die auch Radwege sind und nebeneinander verlaufen an einer Fahrbahn, die auch Radweg ist – – – das ist nicht mehr Schilda, liebe Leute, das ist bereits Klapsmühle!!!
A(hrensburger)D(umpfbacken)F(ür)C(lownerie)
Guten Tag!
Ich bin zwar selbst mit der Örtlichkeit nicht befasst, habe aber beruflich mit sowas zu tun. Ich maße mir mal an, ein paar Hintergründe zu schildern, die vielleicht erklären, wie es zu dieser auf den ersten Blick merkwürdigen Konstellation kommen kann:
Der gepflasterte Radweg im Wulfsdorfer Weg wurde vor vielen Jahren als verpflichtender Radweg gebaut. Er erfüllt die heutigen Voraussetzungen für einen benutzungspflichtigen Radweg nicht mehr. Deshalb wurde die Radwegbenutzungspflicht (Verkehrszeichen 237) schon vor mehr als 10 Jahren aufgehoben. Eigentlich sollten die nicht mehr benutzungspflichtigen Radwege zurückgebaut werden (wie man es z.B. in der Klaus-Groth-Str. zwischen Stormarnstr. und Reeshoop mehr schlecht als Recht getan hat); im Wulfsdorfer Weg hat man dies wohl aus Kostengründen gescheut. Der Rückbau ist nicht verpflichtend, der Radweg hat Bestandsschutz. Im Falle eines Neu- oder Umbaus der Straße darf aber ein unzulässig gewordener Radweg nicht neu gebaut werden. Deshalb wurde im Umfeld des neuen Kreisverkehrs neben der Fahrbahn lediglich ein breiter Gehweg angelegt.
Da Radfahrer gem. § 2 Abs. 1 StVO grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen haben und den Gehweg nicht befahren dürften, müssten die Radfahrer, die den alten Radweg benutzen, also vor dem Kreisverkehr – wo der Radweg in den neu angelegten Gehweg übergeht – auf die Fahrbahn wechseln. Um zu vermeiden, dass die Radfahrer hier auf die Fahrbahn wechseln müssen, sondern damit sie neben der Fahrbahn weiterfahren können, hat man am Beginn des Gehweges – kurz vor dem Kreisverkehr – den Gehweg für Radfahrer (in Schrittgeschwindigkeit) freigegeben.
Ich stimme Ihnen zu, dass es verkehrlich unglücklich ist, dass der Radweg fast “im Nichts” – also im neuen Gehweg endet. Rechtlich sauber wäre es, den überflüssig gewordenen Radweg auf der ganzen Länge zurückzubauen. Aber angesichts der Länge des Radweges auf Fritz-Reuter-Str. und Wulfsdorfer Weg hat die Stadt hier m.E. die angemessenere Variante gewählt.
Übrigens hat die Stadt mit der Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht oder bei der Freigabe eines Gehweges gar nichts zu tun. Dies wird durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises entschieden – und die wiederum hat dabei kein Ermessen, sondern ist an die ziemlich engen rechtlichen Vorgaben gebunden.
Last but not least: Frohes Neues Jahr! Ich bin schon eine ganze Weile stiller Mitleser. Der ein- oder andere Kommentar juckte mir schon des Öfteren in den Fingern, heute habe ich die Muße gefunden.
Vielen Dank für diese sachdienliche Aufklärung!
Ich bin Radfahrer. Würde ich in Schrittgeschwindigkeit fahren müssen – also einen Fußgänger nicht überholen dürfen! – dann würde ich beim Fahren umfallen. 😉