Was haben wir unter einem “Gutschein” zu verstehen, liebe Lesergemeinde? Nach Definition von Oxford Languages ist ein Gutschein ein “Schein, der den Anspruch auf eine Ware oder einen Betrag (für den man etwas kaufen kann) bestätigt”. Das erkläre ich vorab, weil ich heute einen Gutschein in meinem Briefkasten gefunden habe. Absender: Engels & Völkers, Immobilienmakler mit Filiale in Ahrensburg.
Auf dem Gutschein lächelt eine junge Frau, die mir verspricht, dass der Gutschein “für eine kostenlose und unverbindliche Bewertung Ihrer Immobilie” ist. Nirgendwo ist dort aber vermerkt, welche Ware ich gegen den Gutschein gratis erhalte oder für welchen Betrag ich etwas kostenlos kaufen kann.
Auf der Rückseite der Karte stellt sich die Frau als “Ihre Ansprechpartnerin Lisa Käthner” vor. Dass ich eine Ansprechpartnerin in einer Immobilienmaklerfirma habe, war mir bis dato nicht bekannt, zumal ich mit dieser Firma nie zuvor in Geschäftsverbindung gestanden habe. Und meine angebliche Ansprechpartnerin Lisa stellt mir die Frage: “Sie möchten erfahren, wie Sie mit uns schnell und erfolgreich Ihre Immobilie verkaufen?” Meine Antwort ist kurz und sollte deshalb auch unmissverständlich sein: nein.
Außerdem: Die Bewertung meiner Immobilie durch Engel & Völkers soll ja “unverbindlich” sein. Was soll das also? Wenn ich eine Bewertung will, dann will ich auch eine verbindliche. Oder verschickt die Firma Engel & Völkers auch ihre Rechnungen mit dem Hinweis, dass die Begleichung unverbindlich ist? Was “unverbindlich” tatsächlich bedeutet, entnehmen Sie bitte dem Kästchen rechts!
Postskriptum: Kostenlose Bewertungen von Immobilien ist keine Sonderleistung der Maklerfirma Engel & Völkers, sondern solche Bewertungen bekommen Sie auch bei jedem kleinen Dorfmakler für Ihre alte Scheune. Und wenn so eine Bewertung unverbindlich ist, dann ist sie wie ein Lottogewinn, den man uns ohne Gewähr mitteilt, bevor die Zahlen überhaupt verbindlich gezogen wurden. 😉