Die Evangelisch-Lutherische Kirche braucht bekanntlich Geld. Und weil die Einnahmen durch staatliches Zwangsinkasso – sprich: Kirchensteuer – nicht mehr so sprudeln wie früher einmal, als die Gemeinde noch größer weil gläubiger gewesen ist, da haben die Kirchenhäupter nach neuen Einnahmequellen gesucht. Und so wurden kirchliche Immobilien (= Gotteshäuser) verkauft und auch Kirchengebäude wie zum Beispiel in Ahensburg das ehemalige Gemeindehaus neben der Sankt-Johannes-Kirche, in das Flüchtlinge eingezogen sind. Und nun ganz aktuell: Der Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirche wird untervermietet, und zwar an Muslime – siehe den Beitrag aus dem Stormarnteil vom Abendblatt!
Genauer: Es handelt sich dabei um einen Teil des Friedhofes, der in der Trägerschaft der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist, der aber der Stadt Ahrensburg gehört. Und darum sehen wir im Bilde auch Bürgermeister Eckart Boege als Vertreter der Stadt und Tahir Madanoglu vom Türkisch-Islamischen Kulturverein neben der Ahrensburger Pastorin mit dem verbotenen Namen der Dreifaltigkeit, nämlich: Doege-Baden-Rühlmann, wie sie gerade dabei sind, den Mietvertrag zu unterzeichnen – siehe die Abbildung! Damit können die Muslime nun quasi als Untermieter ins Tiefparterre neben den Gräbern der Christen einziehen mit Ausrichtung gen Mekka.
Aus dem Artikel von Filip Schwen habe ich einen Passus herausgehoben – siehe oben links! Wir erfahren dort, dass mehr als 3.000 Muslime in Ahrensburg und Umgebung “lebten”. Was Vergangenheitsform ist und bedeutet, dass mehr als 3.000 Muslime nicht mehr in Ahrensburg leben bzw. nur über ihren Tod hinaus hier sind, was wiederum meint, dass sie im Gedächtnis ihrer Angehörigen leben.
Und damit komme ich zu Eckart Boege (SPD), der meint, dass Menschen aller Religionen in Ahrensburg ein “zu Hause” (korrekt: Zuhause) finden. Der Bürgermeister selber hat bei seiner Vereidigung für das Amt zum Bürgermeister verzichtet, den christlichen Eid “So wahr mir Gott helfe” zu sprechen. Vermutlich weil er nicht der christlichen Religion angehört und deshalb auch nicht an die Kraft und Hilfe Gottes glaubt. Genauso wenig wie übrigens auch sein oberster Genosse Olaf Scholz bei dessen Vereidigung zum Bundeskanzler. Und was erkennen wir daraus? Ich erkenne: Gott hat vermutlich weder dem Genossen Scholz noch dem Genossen Boege bei deren Amtsausübung geholfen. Die Resultate sehen wir Bürger aus unserer Hauptstadt Berlin genauso wie in der Schlossstadt Ahrensburg. 😉
POSTSKRIPTUM: Auch das Stormarner Tageblatt berichtet über das besondere Friedhofsereignis in Ahrensburg. Hier wird Pastorin Angelika Doege-Baden-Rühlmann zitiert mit dem Wort, das sie an Tahir Madanoglu gerichtet hat und also lautend: “Uns verbindet der Glaube an einen einzigen Gott.”
Hierzu merke ich an: Es mag zwar ein einziger Gott sein sowohl bei Christen als auch bei Muslimen und keine Götter wie in der Mythologie im antiken Griechenland; aber der Allah des Korans unterscheidet sich deutlich vom Gott der Christen, der in der Bibel den Namen Jahwe trägt und einen Sohn hat, den die Muslime im Gegensatz zu den Christen nicht anbeten.
Ohne Kommentar
Will Herr Boege vielleicht auch, dass wir in Ahrensburg Wahlergebnisse bekommen sollen wie in Sachsen und Thüringen?
Hmmm – warum haben Sie meinen Kommentar nicht veröffentlicht? Wenn es um Muslime geht, sind die meisten Menschen wohl nicht zu Unrecht sehr vorsichtig und haben Angst – selbst, wenn es nur um einfache Fragen bzw. deren Beantwortung geht.
Ich würde wirklich zu gern wissen, ob bei der Bestattung von Muslimen unsere Friedhofsordnung plötzlich null und nichtig ist – bei der sonst alles bis ins kleinste Detail geregelt , erlaubt – und besonders aber verboten ist.
Beim Schächten gelten unsere Tierschutzregeln ja plötzlich auch nicht mehr.
Liebe Frau Heinrich,
Woraus schließen Sie, dass die „Friedhofsordnung plötzlich null und nichtig ist“? Die Friedshofsordnung heißt in Ahrensburg Friedhofssatzung und hat natürlich weiterhin Gültigkeit. Ich hab Sie unten verlinkt.
Viele Grüße
Florian Lemberg
https://friedhof-ahrensburg.com/wp-content/uploads/2024/02/Friedhofssatzung-Ahrensburg-2023.pdf
Lieber Herr Lemberg,
vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Information, die ich aus zeitlichen Gründen allerdings erst später lesen kann.
Meine ganz konkrete Frage in meinem ersten (nicht veröffentlichten) Kommentar bei SzA war, ob z.B. auf dem Ahrensburger Friedhof Muslime ohne Sarg bestattet werden können – was meines Wissens ganz allgemein nach unseren Friedhofsordnungen nicht gestattet ist – Muslimen hingegen aber keine Sargbestattung erlaubt ist, sie nur in Tuch gehüllt begraben werden dürfen.
Das ist mein Informationsstand.
Ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
Viele Grüße!
Sabine Heinrich
„ganz allgemein“ irren Sie sich … §8.1 der Friedhofssatzung gibt die Antwort