Wie bezahlte Kfz-Parkplätze zu Designer-Fahrradboxen werden können, erfahren Sie hier:

Heute tagt der Bau- und Planungsausschuss im Gedächtnishaus von Peter Rantzau (1535-1602). Hierzu weise ich auf Punkt 8 der Tagesordnung hin und also lautend: “Ablösung eines Kfz-Stellplatzes für ein Neubauvorhaben in der Hamburger Straße”. Und weil das ein Thema von allgemeinem Interesse sein dürfte, bringe ich es hiermit auf Szene Ahrensburg.

Also folgender Tatbestand: Ein Bauherr in der Hamburger Straße ist nicht in der Lage, alle geforderten Kfz-Stellplätze auf seinem Baugrundstück zu erstellen bzw. per Baulast auf einem nahegelegenen Fremdgrundstück gesichert nachzuweisen. Dafür kann er mit der Stadt einen Ablösungsvertrag abschließen, was bedeutet: Der Bauherr zahlt für einen nicht hergestellten Stellplatz eine Summe von 33.000 Euro an die Stadt.

Doch wer nun denkt, dass die Stadt mit dem eingenommenen Betrag für einen Stellplatz an anderer Stelle sorgen muss, der glaubt auch, dass Graf Schimmelmann ein Helfer der Menschheit gewesen ist. Wir erfahren aus dem Antrag des Bürgermeisters:

Der Geldbetrag nach Abs.1 ist zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen, zur Modernisierung und Instandhaltung öffentlicher Parkeinrichtungen oder zur Herstellung und Modernisierung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen für den öffentlichen Personennahverkehr, die den Bedarf an Parkeinrichtungen verringern, zu verwenden.

An dieser Stelle ein Rückblick: Der Investor auf dem Parkplatz Lindenhof hat an die Stadt zur Ablösung von Parkplätzen einen Betrag von 500.000 Euro gezahlt. Und wohldenkende Bürger waren der Meinung, dass die Stadt von diesem Geld für öffentlichen Parkplatzersatz sorgen muss. Das aber hat die Verwaltung bis heute nicht getan.

Ich wette: Das Geld vom Bauherrn in der Hamburger Straße nimmt die Stadt ein und gibt es aus für Designer-Fahrradboxen an Bahnhöfen. Und ich bin mir fast sicher, dass der Bau- und Planungsausschuss auf diesen schrägen Antrag des Bürgermeisters reinfallen wird. Zumal in diesem Ausschuss auch Dr. Detlef Steuer (WAB) sitzt, der bekanntlich zu den Lobbyisten vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) gehört.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 17. Juli 2024

4 Gedanken zu „Wie bezahlte Kfz-Parkplätze zu Designer-Fahrradboxen werden können, erfahren Sie hier:

  1. Hagenbewohner

    Sehr geehrter Herr Dzubilla
    Ich möchte doch mal darauf hinweisen, das Ihre Aussage: Ein Bauherr in der Hamburger Straße ist nicht in der Lage, die geforderten Kfz-Stellplätze auf seinem Baugrundstück zu erstellen usw. nicht ganz den Tatsachen entspricht. Aus der Beschlußvorlage der Stadt Ahrensburg ist zu entnehmen, das der Bauherr dort 5 Wohneinheiten bauen will und auf dem Restgrundstück nur noch Platz für 4 Stellplätze vorhanden ist. Es geht also um einen Stellplatz und nicht wie Sie dem Leser vermitteln um KFZ-Stellplätze (Plural), also mehere. Durch solche Ungenauigkeit wird ein völlig falsches Bild dem Leser vermittelt. Das Sie über den Casus Bebauung Lindenhofplatz empört sind hat schon seine Berechtigung. Aber hier wird doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
    Mit feundlichem Gruß
    R.Schmidt

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Ich habe geschrieben: “Dafür kann er mit der Stadt einen Ablösungsvertrag abschließen, was bedeutet: Der Bauherr zahlt für einen nicht hergestellten Stellplatz eine Summe von 33.000 Euro an die Stadt.”

      Nach Ihrem Hinweis habe ich aber zur Verdeutlichung aus dem “die” ein “alle” gemacht.

      Außerdem zu Verdeutlichung: Es geht mir hier nicht um den einen Parkplatz, sondern um die Tatsache, dass die Stadt Geld für nicht hergestellte Pkw-Parkplätze kassieren kann, um dieses Geld für andere Zwecke ausgeben zu können.

      1. Hagenbewohner

        Sehr geehrter Herr Dzubilla
        Danke das Sie auf meinen Einwand eine Änderung in der Formulierung vorgenommen haben. Aber die Formulierung ´´ ´ alle Parkplätze ´´ ´ ist letztendlich genauso unpräzise wie ´´ ´ die Parkplätze ´´ ´. Da ist die Beschlußvorlage der Stadt Ahrensburg schon sehr viel genauer. Aber liest die jeder Besucher Ihrer Seite? Wahrscheinlich nicht. Besser wäre gewesen, von 5 geforderten Parkplätzen konnten aus PLatzmangel nur 4 gebaut werden, einer mußte mit der Summe von 33 000 Euro abgelöst werden. Was nun die Verwendung des erlösten Betrages angeht, möchte ich anmerken, dass das doch klar geregelt ist, und zwar auf Basis § 46 Abs. 3 Landesbauordnung Schleswig-Holstein. Nicht die Stadt Ahrensburg gibt vor, wie solche Gelder verwendet werden, sondern das Land Schleswig-Holstein. Die Stadt Ahrensburg hat diese Verordnung nur in ihre Satzung übernommen. Und das nicht gebaute Stellplätze durch Ablösezahlungen ersetzt werden, ist doch kein Ahrensburger Phänomen, das gilt Deutschland weit. Wie sollten Wohnneubauten in Großstädten entstehen, wo sich schon aus der Baudichte keine Mögkichkeit eines Parkraum schaffens ergibt. Ich weiß, das Sie ein Streiter für Parkraum sind, aber dies ist kein gutes Beispiel. Bei der Gelegenheit möchte ich mal nachfragen, was ist eigentlich aus dem Tiefgaragenproblem unter dem Ahrensburger Marktplatz geworden? Hat sich das gelöst? Habe ich gar nichts von mit bekommen auf Ihrem Blog.
        Mit freundlichem Gruß
        R. Schmidt

        1. Harald Dzubilla Artikelautor

          Wenn der besagte Passus in der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein tatsächlich gesetzlich verbindlich wäre, dann müsste der Bürgermeister von Ahrensburg im vorliegenden Fall keinen Antrag an die Politik stellen.

          Und aufmerksame Leser von Szene Ahrensburg wissen mehr über die Tiefgarage: https://www.szene-ahrensburg.de/2023/04/tiefgarage-rathausplatz-der-kampf-des-bloggers-gegen-die-stadtverwaltung-hat-ein-vorlaeufiges-ende-genommen/

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