Wer bezahlt, wenn ein Fahrzeug der Stadtwerke ein Knöllchen bekommt?

Der Rathausplatz von Ahrensburg ist nicht Versammlungsort der Bürger, wie das bei Rathausplätzen allgemein der Fall ist, sondern der Rathausplatz von Ahrensburg ist zweierlei: Marktplatz an Mittwoch und Samstag und Parkplatz, wenn er kein Marktplatz ist. Das vorab.

Das Parken auf dem Rathausplatz der Stadt Ahrensburg ist gebührenpflichtig. Hatte ich jedenfalls bis gestern noch gedacht. Denn ich sah dort einen Wagen der Stadtwerke parken, wo kein Parkticket zu sehen war, sondern stattdessen eine Parkscheibe. Nanu-nana, dachte der bloggende Bürger und fragte sich: Hat sich auf dem Rathausplatz vielleicht etwas verändert…?

Ich ging zur Einfahrt zum Parkplatz. Dort las ich: “Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt mit Parkschein”. Und das “Mo. Di. Do. Fr 9–18h Mi 15-18h” – siehe die Abbildung!

Was bedeutet das? Es bedeutet: Der Wagen der Stadtwerke Ahrensburg hat dort am Montag ohne Parkschein geparkt, sondern mit Parkscheibe, also kostenlos.

Bei dieser Gelegenheit eine Frage an die städtische Verwaltung: Wenn ein Fahrzeug der Stadtwerke Ahrensburg falsch parkt oder kein gültiges Parkticket hat – wie reagieren dann die Überwachungskräfte der Stadt? Gibt es ein Knöllchen? Und falls ja: Wer muss zahlen? Die Stadt? Oder der Fahrer? Oder der Reißwolf…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 16. Juli 2024

3 Gedanken zu „Wer bezahlt, wenn ein Fahrzeug der Stadtwerke ein Knöllchen bekommt?

  1. Wölfin

    Vielleicht war der Parkscheinautomat kaputt? Dann darf man mit Parkscheibe parken …. Und wenn der Euro immer durchfällt kann man ja davon ausgehen, dass der Automat defekt ist, oder?

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