Wiedervorlage: Will die Verwaltung den Bürger in die Einwohnerfragestunde der Stadtverordneten-Versammlung zwingen…?

Leser von Szene Ahrensburg wissen: Der Blogger gibt selten auf. Besonders nicht, wenn die städtische Verwaltung sich weigert, das zu tun, wofür der Bürger die städtische Verwaltung bezahlt. Denn die Verwaltung einer Stadt könnte man auch als Dienstleistungsgewerbe bezeichnen. Was bedeutet: Die Beamten leisten ihren Dienst für uns Bürger.

Lesen Sie bitte die nebenstehende E-Mail, die ich am 3. Juni 2024 an die städtische Verwaltung geschrieben habe! Bis heute habe ich darauf keine Antwort bekommen. Und das reklamierte Fahrzueug blockiert als Dauerparker immer noch den Gehweg und das schon seit Wochen – siehe Foto unten rechts, das von heute stammt!

Mein Argwohn, dass sich die städtischen Überwachungskräfte primär mit Fahrzeugen in der Innenstadt beschäftigen, um einkaufende Kunden dort zu vertreiben, damit sie auf die ehemals grüne Wiese zu famila fahren sollen, bekommt damit mehr und mehr Bestätigung.

Und ich werde nun gezwungen, bei der nächsten Einwohnerfragestunde der Stadtverordneten-Versammlung den Bürgermeister zu fragen, warum seine Mitarbeiter  die Beschwerden eines Bürgers nicht ernst nehmen. Und dann muss meine Frage beantwortet werden, geht auch ins Protokoll ein und wird gespeichert. Was bedeutet: Mehrarbeit für die Verwaltung. Warum will man das…?

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meinen Blog-Eintrag vom 9. Februar 2024, wo es um den P+R-Parkplatz am U-Bahnhof-West geht. Dort waren die Überwachungskräfte der Stadt zur Stelle, als eine Bahnfahrerin (!) einmal nicht korrekt geparkt hatte und deshalb ein Bußgeld zahlen musste. Falsch-und Dauerparker in der Friedrich-Hebbel-Straße hingegen werden offensichtlich so gut wie garnicht kontrolliert – siehe das Foto rechts von heute früh!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 17. Juni 2024

6 Gedanken zu „Wiedervorlage: Will die Verwaltung den Bürger in die Einwohnerfragestunde der Stadtverordneten-Versammlung zwingen…?

  1. Fritz Lucke

    Außerdem wird nicht platzsparend geparkt, was nach StVO § 12 Abs. 6 aber zwingend erforderlich ist.
    Für Kontrollen muß man sich wohl nicht fürchten, da der Parkplatz fußläufig nur mit einem gewissen Aufwand erreichbar ist.

  2. Peter Körner

    Dann sollte die Stadt ein paar E-Räder für die Überwachungskräfte besorgen, damit auch die Falsch- und Gehwegparker im Süden mal einen (Denk)zettel) verpasst bekommen.

      1. Beuteahrensburger

        Gleiches Recht für alle Einwohner*innen und Stadtteile; oder wo kann man die Ausgemeindung beantragen?

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