Immer wieder sieht man Autos, die halb oder ganz auf Gehwegen parken. Das ist schlimm für Fußgänger genauso wie für Kinder auf Rädern, Rollstuhlfahrer und auch für Menschen mit Kinderwagen. Nun gibt es ein Gerichtsurteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass Straßenverkehrsbehörden einschreiten müssen, wenn Bürger sich über spolche Gehwegparker beschweren.
Ich habe mich bei der Stadt Ahrensburg bereits vor Tagen darüber beschwert, dass ein Kraftfahrzeug, welches schon seit längerer Zeit einen öffentlichen Stellplatz besetzt, dabei auf den Gehweg ragt – siehe die Abbildung! Resonanz bis zum heutigen Tage: Der Wagen steht immer noch da – siehe Abbildung links!
Ich hege einen ganzu bestimmten Verdacht, meine lieben Mitbürger, und zwar: Die städtischen Überwachungskräfte überwachen primär die Kunden in der Innenstadt, ob diese falsch oder ohne bzw. mit abgelaufenem Ticket geparkt haben! Was an anderen Stellen in der Stadt passiert, davor drücken Überwachungskräfte gern ein Auge zu.
Ich wiederhole: Die Überwachungskräfte überwachen nur einseitig und schauen auf der anderen Seite weg. Klar, die Devise von Verwaltung und Politik lautet ja: Autos raus aus der Innenstadt! Und deshalb wird alles getan, um die Fahrer zu verärgern, damit die zum Einkaufszentrum famila auf die ehemals grüne Wiese fahren sollen, womit das Warenhaus auf indirekte Weise von der Stadt “subventioniert” wird. Ein Grund, warum ich noch nicht ein einziges Mal dort einkauft habe.
Es sieht so aus, als stünde das betreffende Fahrzeug nur dort wegen seiner Werbebeschriftung, damit die Bürger eine Geschäftsverbindung mit der Firma aufnehmen sollen. So etwas kennt man ja von vielen Parkplätzen und Straßenrändern.
Sie wissen doch, dass hier überall mit zweierlei Maß gemessen wird – siehe nur die Rechtsprechung.
Mehr sage ich mal lieber nicht!