Über Bewertungen bei Google bin ich immer wieder erstaunt. Zum einen, was in den Rezensionen teilweise für ein Schwachsinn veröffentlicht wird, den offensichtlich niemand bei Google liest, bevor er veröffentlicht wird, sodass dort sogar anonym jeder etwas schreiben und Sterne vergeben kann, wogegen Betroffene sich nur schwerlich wehren können. Und mein zweites Erstaunen: Warum lässt der Gesetzgeber das so unkontrolliert passieren?
Mein heutiger Anlass für das Thema: Ich wollte auf der Homepage vom Amtsgericht Ahrensburg etwas nachschauen. Dabei stieß ich auf eine Rezension bei Google von einer “BN GmbH” und also lautend:
Schauen Sie bitte auf der Abbildung an, wie die Stadtbetriebe Ahrensburg und das Rathaus Ahrensburg von der “WN GmbH” bewertet worden sind – alle zusammen vor einem Monat! Daneben bekam die Ahrensburger Verwaltungsgesellschaft Th. Hoffmann von der “BN GmbH” die Höchstbewertung von 5 Sternen genauso wie die Freiwillige Feuerwehr Ahrensburg mit dem Kommentar: “Das Feuerwehr meine Nechbarin machen sehr gute Job wir sehen jeden Tag wie läuft hier”.
Daraufhin habe ich die “BN GmbH” gegoogelt und in Ahrensburg und Umkreis nicht gefunden. Kann vielleicht jemand einen Kommentar abgeben, welche Firma damit gemeint ist?!
Mein Tipp: gehen Sie mal auf die Kommentarhistorie von BN28 und drehen Sie die Anfangsbuchstaben aus der ersten Rezension einfach um. So wird aus NB BN bzw. mittlerweile AN, Namen wechseln aber praktisch wöchentlich.
In dem Zusammenhang macht dann auch “…Feuerwehr meine Nachbarin …” “Sinn”. Und die so positiv bewertete Verwaltungsgesellschaft Th. Hoffmann ist für das dortige Gelände und angrenzende Grundstück als Verwalter tätig. So mein letzter Kenntnisstand.